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 Bauen und Verkehr
>> Stadtplanung

Städtebauliche Sanierungsmaßnahme

  • Sanierungsbedürftige Fassade
  • Sanierungsbedürftiges Haus

Bestimmte bauliche Maßnahmen können in Sanierungsgebieten steuerlich abgeschrieben werden. Sie sind jedoch nur begünstigt, wenn sie vorab per Modernisierungsvereinbarung zwischen dem Eigentümer und der Stadt Augsburg vertraglich vereinbart worden sind.
 
Es kommen nur solche Maßnahmen in Betracht, die den Zielen und Zwecken der Sanierung dienen. In der Modernisierungsvereinbarung werden die durchzuführenden Maßnahmen schriftlich fixiert und der einzuhaltende Zeitrahmen festgelegt.
Luxussanierungen und laufende Instandhaltungsmaßnahmen können nicht berücksichtigt werden. Maßnahmen, die vor dem Abschluss der Vereinbarung durchgeführt wurden, sind grundsätzlich nicht steuerlich begünstigt.
 

Wichtiger Hinweis:
Eine sanierungsrechtliche Genehmigung ersetzt keine vertragliche Modernisierungsvereinbarung.

 
Die gebührenpflichtige Ausstellung einer Steuerbescheinigung muss schriftlich vom Eigentümer beim Stadtplanungsamt beantragt werden.

 
Formulare:

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Merkblatt
zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen in Sanierungsgebieten und Entwicklungsbereichen

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Antrag
zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen in Sanierungsgebieten und Entwicklungsbereichen gemäß §§ 7h, 10f, 11a und 52 Abs. 21 Satz 6 Einkommenssteuergesetz (EStG) sowie § 82g Einkommenssteuer-Durchführungsverordnung (EStDV)


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Die Stadt Augsburg prüft dann, ob die der Modernisierungsvereinbarung zugrunde liegenden Maßnahmen durchgeführt wurden. Dazu sind die Kosten durch Vorlage der Originalrechnungen nachzuweisen. Der Antragsteller muss hierzu mit seinem Antrag eine nachvollziehbare Kostenaufstellung vorlegen. Sofern Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln für die Maßnahmen bewilligt wurden, sind diese aufzuführen.
Eigenleistungen oder die Arbeitsleistung unentgeltlich Beschäftigter gehören nicht zu den bescheinigungsfähigen Aufwendungen.
 
Die Steuerbescheinigung ist anschließend mit der Steuererklärung dem Finanzamt vorzulegen.
 

Weitere Informationen:
Link Einkommenssteuergesetz (EStG)
Link Einkommenssteuer-Durchführungsverordnung in Verbindung mit der
Link Verordnung zur Änderung der Einkommenssteuer-Durchführungsverordnung
Link Bescheinigungsrichtlinie für die Anwendung der §§ 7h, 10f und 11a des EStG

 

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