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Leistungen A-Z

Verpflichtungserklärung

Zuständige Dienststelle

Ansprechpartner

Aufenthalts- und Meldeangelegenheiten
auch Unionsbürger
An der Blauen Kappe 18
86152 Augsburg

Link Lage im Stadtplan

 

 

Mo:

08.00 - 12.30

Di:

08.00 - 12.30

Mi:

nur nach Terminvereinbarung

Do:

08.00 - 12.30
13.30 - 17.30

Fr:

08.00 - 12.30

Hinweis: In den meisten Fällen ist zur Vorsprache ein Termin erforderlich! Terminvereinbarung auch online möglich

 

Telefon (0821) 324 - 2498

Telefax (0821) 324 - 2480

Email auslbeh.aufenthalt@augsburg.de

 

Information: Zimmer 110, 1. Stock

Beschreibung

Um von einer deutschen Auslandsvertretung ein Besuchs- und Touristenvisum (für einen Aufenthalt von höchstens 3 Monaten und ohne Aufnahme einer Erwerbstätigkeit) zu erhalten, benötigen die Staatsangehörigen von zahlreichen Ländern eine sogenannte Verpflichtungserklärung. Bei einer Verpflichtungserklärung handelt es sich um die schriftliche Erklärung, die Kosten des Lebensunterhalts eines Ausländers/einer Ausländerin einschließlich der Versorgung mit Wohnraum und der Versorgung im Krankheitsfalle und bei Pflgebedürftigkeit sowie der Ausreise zu übernehmen.

 

Das Visum wird als "Schengen-Visum" erteilt, dieses berechtigt zur Einreise und zum Aufenthalt in allen Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens (Deutschland,Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Luxemburg, Litauen, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn). Die Erteilung und Verlängerung eines Schengen-Visums richtet sich in all diesen Staaten nach einheitlichen, verbindlichen Regeln.

Unterlagen

Zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung benötigen Sie folgende Unterlagen:

Kosten

Es fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 € je Verpflichtungserklärung an.

Formulare

Wichtige Hinweise

Wenn Sie in Augsburg wohnen und eine Verpflichtungserklärung unterschreiben wollen, müssen Sie persönlich (eine Vollmacht ist nicht ausreichend, Ihre Unterschrift muss beglaubigt werden) bei der Ausländerbehörde vorsprechen.

 

Zur Vorsprache ist ein Termin erforderlich. Diesen erhalten Sie entweder während der Öffnungszeiten an der Info auf Zimmer 110, telefonisch unter 324-2498 oder über dieses Online-Formular.

Weitere Links / Infos

Bitte beachten Sie, falls für Sie bisher die Hochschulbetreuungsstelle zuständig war, so können Sie die Verpflichtungserklärung auch dort abgeben.