Neben dem Straßenverkehr ist die Gebäudeheizung mit Festbrennstoffen maßgeblich an der Freisetzung von Luftschadstoffen beteiligt. Insbesondere der bei der Verbrennung von Holz und Kohle emittierte Feinstaub stellt mittlerweile ein großes Problem dar, zumal in den letzten Jahren die Anzahl der Kaminöfen drastisch zugenommen hat und weiter zunimmt. Es besteht ein Trend zum Betrieb von Kaminöfen trotz vorhandener Zentralheizung, oftmals aus nostalgischen Gründen bzw. zur Steigerung des Behaglichkeitsgefühls. Es zeichnet sich ab, dass die jahrelangen Anstrengungen und Investitionen zur Verbesserung der Luftqualität im Stadtgebiet durch diese Entwicklung zumindest teilweise zunichte gemacht werden.
Für das Heizen mit Festbrennstoffen gelten vor allem die Vorschriften der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) in der novellierten Fassung vom 26.01.10.
Brennstoffe

Als Brennstoff zugelassen ist naturbelassenes Holz, das lufttrocken, d.h. mindestens zwei Jahre gelagert worden ist. Die Lagerung soll im Freien, aber unter einem Dach erfolgen. In geschlossenen Räumen (z.B. Keller, Garage) ohne Luftaustausch kann das Holz nicht richtig trocknen, sondern fängt evt. an zu faulen. Schon im eigenen Interesse soll frisches oder zu feucht gelagertes Holz nicht als Brennholz verwendet werden. Feuchtes Holz verbrennt bei zu niedriger Temperatur, also unter ungünstigen Bedingungen, somit wird Energie verschenkt. Außerdem entstehen viel mehr Schadstoffe als bei trockenem Holz. Der Ofen qualmt stark, verrußt samt Schornstein und sorgt daher oft auch für Belästigungen der Nachbarschaft durch Kaminrauch.
Presslinge bzw. Briketts aus Holz dürfen nur verbrannt werden, wenn sie ohne Klebstoff bzw. Leim hergestellt sind.
Grundsätzlich ist zu beachten, dass in jedem Ofentyp nur der vom Hersteller vorgesehene Brennstoff eingesetzt werden darf.
Auf keinen Fall dürfen folgende Stoffe verfeuert werden: Lackiertes oder beschichtetes Holz, Sperrholz, Spanplatten und Faserplatten oder gar mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz. Auch Obst- und Gemüsekisten sind häufig entsprechend behandelt. Möbel, Plastik, Kleidung und andere Abfälle dürfen ebenfalls nicht verbrannt werden. Diese Art von privater Müllbeseitigung ist in allen Öfen wegen der entstehenden giftigen Gase verboten. Dazu kommen unzumutbare Rauch - und Geruchsbelästigungen für die Nachbarschaft.
Übrigens: Papier und Pappe dürfen nur zum Anzünden verwendet werden. Papierbriketts sind als Heizmaterial generell nicht erlaubt.
Offene Kamine
Offene Kamine stellen einen Sonderfall dar: Sie dürfen nur gelegentlich betrieben werden, d.h. an maximal 5 Tagen pro Monat jeweils nur für 5 Stunden. Eine Verwendung als Dauerheizung ist verboten und wäre ohnehin unwirtschaftlich, da der Wirkungsgrad offener Kamine denkbar schlecht ist. Wer dennoch auf das Behaglichkeitsgefühl, das von einem offenen Kamin erzeugt werden kann, nicht verzichten möchte, sollte dafür sorgen, dass nur naturbelassenes, trockenes Scheitholz verbrannt wird. Das heimelige Knacken und Knistern, welches einen Großteil der typischen Magie eines offenen Kamins ausmacht, entsteht übrigens nur, wenn das Holz richtig trocken ist.
Allgemeines zur Holzfeuerung
Grundsätzlich gilt, dass kleine, gespaltene Holzscheite am besten, das heißt möglichst rückstandsarm, verbrennen. Stets ist darauf zu achten, dass beim Verbrennen genügend Luft zugeführt wird und eine richtige Flamme entsteht. Eine unvollständige Verbrennung des Holzes durch zu wenig Frischluftzufuhr bedeutet eine erhöhte Schadstoffbildung und beeinträchtigt dadurch die Nachbarschaft. Ein einfacher Trick ist: Mal vors Haus treten und kontrollieren, wie die eigene Kaminabluft aussieht.
Holz verbrennt in mehreren Phasen. Zuerst erfolgt in den Flammen die Trocknung und das Verdampfen des Wassers bei Temperaturen um 100° C (Trocknungsphase). Ab 250° C werden ca. 80 % der Holzsubstanz in brennbare Gase überführt (Entgasungsphase). Diese Schwelgase haben einen hohen Energiegehalt und können bei unvollständiger Verbrennung die Umwelt belasten; in dieser Phase darf die Drosselung der Verbrennungsluft nicht zu stark erfolgen. Zurück bleibt Holzkohle, die erst ab Temperaturen von über 500° C in brennbare Gase zersetzt und verbrannt wird (Oxidationsphase). Moderne Öfen verfügen außerdem über eine Einrichtung zur Nachverbrennung der entstehenden Abgase.
Wichtiger Grundsatz für das Heizen mit Festbrennstoffen
Der Ofen soll am Anfang nicht zu voll gepackt werden. Beim weiteren Nachlegen ist es besser, wenn man häufiger kleine Mengen Holz nachlegt als große Mengen in längeren Zeitabständen. Hierdurch entsteht ein eher kontinuierlicher Betriebszustand mit entsprechend geringerer Rauchfreisetzung.
Worauf man bei der Anschaffung eines Ofens achten sollte
Der Betrieb eines Kaminofens ist mit Arbeit verbunden (Transport, Vorbereitung und Zerkleinern des Brennmaterials, Reinigung von Ofen, Ofenrohr und Kamin sowie Ascheentsorgung). Darüber hinaus entsteht insgesamt mehr Schmutz im häuslichen Bereich. Zusammen mit dem außen gelagerten Holz kann auch viel Ungeziefer in den Wohnbereich gelangen. Die Palette reicht von ungefährlichen Insekten, Spinnen oder Asseln bis hin zu Holzschädlingen und mit Nagertieren assoziierten Viren, z.B. Hantavirus. Das vermehrte Staub- und Rußaufkommen macht u.U. häufiges Kehren und Staubwischen nötig. Des Weiteren ist ein verantwortungsvoller und sorgfältiger Umgang erforderlich, um z.B. den Risiken von Brand oder Vergiftung Rechnung zu tragen. Auf den vergleichsweise hohen Schadstoffausstoß der Kaminöfen wurde bereits hingewiesen. Wer sich dennoch zur Anschaffung eines solchen Ofens entschließt, der sollte auf folgendes achten:
- Der Ofen sollte einen schadstoffarmen Betrieb ermöglichen, z.B. gibt es Öfen, die möglichst gemäß DINplus zertifiziert sind oder zumindest gemäß „Regensburger Verordnung“ oder „Münchner Verordnung“. Diese Öfen gewährleisten einen guten Wirkungsgrad, sparen somit Geld und genügen den gesetzlichen Anforderungen der neuen 1. BImSchV.
- Es sollte kein Ofen mit zu hoher Leistung (Angabe in kW) gewählt werden, denn überdimensionierte Öfen erschweren eine kontinuierliche Betriebsführung und verursachen unnötige Kosten. Am besten ist es, nicht nur den Ofenverkäufer zu Rate zu ziehen, sondern auf jeden Fall auch den Kaminkehrer. Auskünfte zur Neufassung der 1. BImSchV erteilt ebenfalls die Kaminkehrerinnung Schwaben, Tel. 0821 56878-0.

