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 Rathaus
>> Bürgerservice - Wegweiser durch die Verwaltung

Leistungen A-Z

Abmeldung der Wohnung

Zuständige Dienststelle

Ansprechpartner für deutsche und EU-Bürger (ohne Bulgarien und Rumänien)

Service-Telefon Bürgerbüro

 

Telefon (0821) 324 - 9999

 

Unser Sprachcomputer ist rund um die Uhr für Sie geschaltet.

Persönlich können Sie uns von Montag bis Freitag  von 8.00 - 12.30 Uhr telefonisch erreichen.

Ansprechpartner für ausländische und EU-Bürger aus Bulgarien und Rumänien

zuständig ist unsere Ausländerbehörde.

Beschreibung

Wenn Sie ins Ausland verziehen, oder den Nebenwohnsitz aufgeben, ist die Abmeldung erforderlich.

Unterlagen

Für die Abmeldung benötigen Sie Ihren Personalausweis/Reisepass bzw. Ihren Nationalpass.

Kosten

Für eine Abmeldung fallen keine Kosten an.

Formulare

Wichtige Hinweise

  • Kann persönlich bzw. durch eine beauftragte Person mit Vollmacht erledigt werden.
  • Benötigt wird ein komplett ausgefülltes Abmeldeformular.
  • Das Abmeldeformular erhalten Sie auch an der Information der Bürgerbüros.
  • Sie haben eine Woche seit dem tatsächlichen Auszugsdatum Zeit, sich bei der neuen Meldebehörde anzumelden.
  • Bitte beim Ausfüllen des Meldescheins das Auszugsdatum unbedingt angeben.
  • Wenn Sie mit Hauptwohnung innerhalb Deutschlands verziehen, genügt es, wenn Sie sich bei der Meldebehörde der neuen Gemeinde anmelden. Die neue Meldestelle schickt dem Bürgeramt eine sog. Rückmeldung (automatisierter Datenabgleich), und aufgrund dieser wird die Hauptwohnung in Augsburg abgemeldet.
  • Für jede Person muss grundsätzlich ein eigener Meldeschein ausgefüllt werden.
  • Achtung!!
    Familien mit gemeinsamer Wohnung können einen gemeinsamen Meldeschein verwenden.
  • Bei Personen mit Nebenwohnsitz benötigen wir auch das Zusatzblatt bei bestehender Zweitwohnung.
  • Die Abmeldung kann auch per Post erfolgen.

Bitte beachten Sie:

Seit der Einführung des neuen Personalausweises kommt es im Bereich des Melde-, Pass und Ausweiswesens sowie der KFZ-Zulassung speziell an Montagen, vor und während der Schulferienzeiten und an "Brückentagen" zu einem ungewöhnlich starken Parteiverkehr. Daher kann es vorkommen, dass bei einem unverhältnismäßig hohen Andrang die Aufrufanlage bereits vor Ende der allgemeinen Öffnungszeiten gesperrt werden muss. Wir bitten um Ihr Verständnis!

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