Zuständige Dienststelle
Ansprechpartner
Rathausplatz 1 86150 Augsburg |
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Beschreibung
Sinnvoll ist ein Kontakt zur „Städtischen Farbberatung“ möglichst früh, d. h. vor einer Ausschreibung und vor der Gerüsterstellung. Dann kann zum einen die Fassade noch in ihrer Gesamtheit betrachtet werden und Anregungen der Farbberatung können in den Angeboten der Handwerker berücksichtigt werden.
Die Farbberatung weist auf eine eventuelle Erlaubnispflicht nach Denkmalrecht hin, die Beratung zu Zuschüssen und andere Förderungsmöglichkeiten (z. B. Prinz Fonds) erfolgt dann durch die Untere Denkmalschutzbehörde. Wie die denkmalrechtliche Erlaubnis ist auch die Farbberatung kostenlos.



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