
Diese Fördermittel werden gemäß den vom Augsburger Stadtrat beschlossenen "Richtlinien zur Förderung kultureller Vereine, Gruppen und Initiativen in Augsburg" vergeben.
» Wer kann beantragen?
alle kulturellen Vereine, Gruppen und Initiativen mit Sitz in Augsburg |
die in der Regel ein Jahr bestehen und aktiv gearbeitet haben |
die sich auf der Grundlage der demokratischen Grundordnung bewegen und |
das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und |
die Verfassung des Freistaates Bayern respektieren |
» Was ist zu beachten?
angemessene Eigenbeteiligung erforderlich |
keine oder nicht ausreichende Unterstützung Dritter |
die Finanzierung des zu fördernden Projektes muss sichergestellt sein und ist mit einem Kosten- und Finanzierungsplan und dem Vordruck "Vermögensnachweis" darzustellen |
» Was wird gefördert?
Kulturelle Veranstaltungen und Projekte, die in Augsburg stattfinden |
über die übliche Kulturarbeit der antragstellenden Stelle hinausgehen |
aus Anlass eines Jubiläums stattfinden |
Veranstaltungen, die in Bereichen stattfinden, die die Stadt selbst nicht oder nur in geringem Maße anbietet |
» Musik
Aktivitäten mit direktem Bezug zu Augsburg, z. B. mit Werken Leopold Mozarts |
alte Musik aus dem Augsburg-Schwäbischen Raum |
zeitgenössische Musik des 20. und 21. Jahrhunderts |
» Stadtteilkultur
Kulturelle Veranstaltungen in den Augsburger Stadtteilen: Kriegshaber, Pfersee, Oberhausen, Lechhausen, Hammerschmiede, Haunstetten, Göggingen, Bergheim, Inningen |
» Literatur
Veranstaltung von Lesungen mit Werken Augsburger Autoren |
Lesungen z. B. in der Stadtbücherei im Rahmen einer Veranstaltungsreihe |
Druckkostenzuschuss für die Herausgabe von literarischen Publikationen |
» In welcher Höhe ist eine Förderung möglich?
In der Regel beträgt der Zuschuss etwa ein Drittel bis ein Viertel des sich errechnenden Defizits des zur Förderung beantragten Projektes vorbehaltlich entsprechend bereitstehender Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Zuschussbetrages besteht nicht. |
» Wann ist der Zuschuss zu beantragen?
In jedem Falle vor Beginn des zu fördernden Projektes. Grundsätzlich gilt: je früher – desto besser, das bedeutet eine Antragstellung zum Ende des Vorjahres (z. B. im Dezember 2001 für eine Veranstaltung im Mai 2002). Bei Großprojekten empfiehlt sich eine entsprechende Antragstellung bereits im April des Vorjahres, damit unsere Dienststelle die Möglichkeit hat, einen entsprechenden Haushaltstitel in der dann gültigen Haushaltssatzung unterzubringen. |
» Wie ist der Zuschuss zu beantragen, welche Unterlagen werden benötigt?
Beschreibung des zu fördernden Projektes |
Kosten- und Finanzierungsplan |
» Und wie geht’s dann weiter?
Prüfung des eingereichten Zuschussantrages: |
Entscheidung entsprechend der Höhe des zu gewährenden Förderbetrages durch Kulturbüro, Kulturreferat, Oberbürgermeister etc. |
Benachrichtigung des Antragstellers von der bewilligten Förderung |
Anweisung des Zuschussbetrages |
Nach Abschluss des geförderten Projektes Einreichung eines sogenannten Verwendungsnachweises“ durch den Veranstalter/Antragsteller |
Abschluss der Fördermaßnahme |


