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 Gesundheit
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Tierschutz

antrag_veranstaltung.pdf

Antragsformular Veranstaltung mit Tieren

3.6 K

antrag_sittiche.pdf

Antragsformular Sittiche/Papageien

3.6 K

 

Die Stadt Augsburg – Amt für Verbraucherschutz und Marktwesen – ist zuständig für den Vollzug des gewerblichen Tierschutzes und der Tierseuchen. Hier werden u. a. das Handeln und Züchten von Tieren wie z.B. von Sittichen und Papageien genehmigt. Das Antragformular finden Sie hier.

 

Soweit Veranstaltungen geplant werden, in deren Rahmen Tiere beteiligt sind, ist hierzu eine Genehmigung erforderlich. Das Antragsformular finden Sie hier.

 

Wer gewerbemäßig Tiere wie z. B. Schafe, Ziegen, Schweine und Rinder transportieren will, oder damit handeln möchte, benötigt einen Sachkundenachweis und eine Genehmigung für dieses Gewerbe.

 

Beim Amt für Verbraucherschutz und Marktwesen werden auch die Zulassungsnummern und Registriernummern für Betriebe beantragt und zugeteilt.

 

Jedes Jahr werden automatisch die Sperrzeiten für die Tauben und die Bienenseuchenverordnung zum Schutz gegen die Varroatose veröffentlicht.

 

Alle Tierseuchen wie z. B. BSE, MKS, Scrapie usw. können hier gemeldet werden!

 

Für den privatrechtlichen Tierschutz ist das Ordnungsamt zuständig.

Tierische Nebenprodukte-Beseitigung

Die Stadt Augsburg, Amt für Verbraucherschutz und Marktwesen ist zuständig für den Vollzug des Tierische-Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes. Das heißt, sie ist verpflichtet, die Abholung, das Sammeln und Befördern, das Lagern und Behandeln, die Verarbeitung und Beseitigung von nicht für den Menschlichen Verzehr bestimmten tierischen Nebenprodukte zu überwachen und zu genehmigen. Die Behörde kann auch Ausnahmen zulassen z. B. zum Verfüttern von Tierkörpern.

Veterinäre/Arzneimittelrecht

Das Amt für Verbraucherschutz und Marktwesen ist zuständig für den Vollzug arzneimittel- und transfusionsrechtlicher Vorschriften. Hierbei genehmigt sie u.a. eine tierärztliche Hausapotheke, erteilt eine Ausnahmegenehmigung zur Abgabe eines Impfstoffes an einen Tierhalter oder genehmigt dem Tierarzt die Ausstellung von Heimtierausweisen.

Landpachtverträge

Das Amt für Verbraucherschutz und Marktwesen ist zuständig für den Vollzug des Landpachtgesetzes. Landpachtverträge werden bei der Behörde angezeigt. Hier wird der Vertrag geprüft und bestätigt.

 

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