deutsche Version
version francaise
english version
versione italiana
 Rathaus
>> Bürgerservice - Wegweiser durch die Verwaltung

Leistungen A-Z

KFZ Feinstaubplakette - Ausnahmegenehmigung

Zuständige Dienststelle

Ansprechpartner

Bürgerbüro Stadtmitte

An der Blauen Kappe 18
86152 Augsburg

Link Lage im Stadtplan

Mo:

08.30 - 12.30

Di:

08.30 - 12.30

Mi:

nicht besetzt

Do:

08.00 - 17.30

Fr:

08.00 - 15.00

 

Eine Abgabe Ihres Antrages ist aber jederzeit zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros Stadtmitte möglich.

 

 

 Telefon (0821) 324 3516, 3556

 Telefax (0821) 324 9255

 

Email kfzzulassung@augsburg.de

 

Beschreibung

Um ohne Probleme in die zum 01.07.2009 eingerichteten Umweltzonen zu gelangen, benötigen Sie Feinstaubplaketten oder eine Ausnahmegenehmigung für die Feinstaubplakette.

 

Die erteilte Ausnahmegenehmigung gilt nur für die Umweltzone der Stadt Augsburg.

Unterlagen

Für die Erstellung einer Ausnahmegenehmigung benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:

  • Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung
  • Fahrzeugschein

Kosten

Für die Ausnahmegenehmigung werden folgende Kosten fällig:

 

Für Anwohner werden Kosten in Höhe von 40 Euro fällig.

Für gewerbetreibende mit Firmensitz innerhalb der Umweltzone werden Kosten in Höhe von 50 Euro fällig.

Für gewerbetreibende mit Firmensitz außerhalb der Umweltzone werden Kosten bis zu 180 Euro fällig.

Für die Inhaber von roten Kennzeichen werden Kosten in Höhe von 100,00 Euro fällig.

Formulare