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Zensus 2011 – Wissen, was morgen zählt

Die ersten Ergebnisse des Zensus 2011 wurden am 31. Mai 2013 offiziell vorgestellt.

 

Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Zensus-Homepage des Statistischen Bundesamtes Link www.zensus2011.de. Direkten Zugriff auf aktuelle Ergebnisse (auch auf regionaler Ebene) erhalten Sie zudem über die zentrale Zensusdatenbank Link https://ergebnisse.zensus2011.de/

 

Eine Kurzmitteilung über die ersten Ergebnisse für die Stadt Augsburg sowie nähere Informationen zum Ablauf erhalten Sie Link PDF hier

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Am 9. Mai 2011 fand nach fast genau 24 Jahren wieder ein Zensus statt, damals noch Volkszählung genannt. Deutschland beteiligte sich damit an einer europaweiten Volkszählungsrunde, die für die Jahre 2010/2011 gesetzlich vorgeschrieben ist.

 

Im Rahmen des Zensus wurden Einwohnerzahlen und andere Grunddaten der Bevölkerung erhoben, um sowohl dem Bund, den Ländern und den Gemeinden als auch der Wirtschaft statistische Planungsgrundlagen an die Hand geben zu können.

 

Zensusdaten haben vielfältige Auswirkungen sowohl auf das demokratische Staatswesen als auch den persönlichen Alltag der Menschen, z.B. beim Länderfinanzausgleich, bei der Einteilung von Wahlkreisen und bei Volksbegehren aber auch bei der kommunalen Planung von Kindergärten, Schülerbeförderung und Seniorenheimen.

  

Beim Zensus 2011 wurde ein Großteil der benötigten Daten aus Verwaltungsregistern, wie z.B. dem Melderegister, erhoben. Aus Gründen der Qualitätssicherung und zur Ermittlung zusätzlicher Zensusmerkmale, wie der Bildung oder der zur Verfügung stehenden Wohnfläche, war es dennoch erforderlich, direkte Befragungen bei rund einem Drittel der Bevölkerung durchzuführen.

 

 

Die drei wichtigsten Befragungen des Zensus waren dabei zum einen die

  • Gebäude- und Wohnungszählung,
    bei der alle Eigentümer und Verwalter von Wohnimmobilien per Post einen Fragebogen vom Statistischen Landesamt erhalten haben.

Zweitens die

  • Haushaltsstichprobe,
    bei der nach einem statistischen Zufallsverfahren ausgewählte Haushalte - 10% der Bevölkerung - persönlich durch einen Interviewer befragt wurden.

Und die

  • Erhebung in sogenannten Sonderbereichen,
    bei denen abhängig von der jeweiligen Bereichsart (sensibel oder nicht sensibel) entweder alle Bewohner oder die Leiter der Einrichtungen um Auskunft gebeten wurden.

Für alle Befragungen des Zensus hat der Gesetzgeber eine Auskunftspflicht festgelegt
(§ 18 Zensusgesetz 2011 ZensG 2011).

 

 

Beim Zensus 2011 können die Bürger sicher sein, dass die gewonnenen Informationen ausschließlich für statistische Zwecke verwendet werden und nicht in die öffentliche Verwaltung, wie die Einwohnermeldeämter, zurückfließen werden. Außerdem wurden alle persönlichen Angaben, wie der Name oder die Adresse, zum frühestmöglichen Zeitpunkt, d.h. nach der Aufbereitung der Daten, gelöscht.

 

Der Schutz der erhobenen Daten hat in der amtlichen Statistik eine hohe Priorität und unterliegt strikten rechtlichen Rahmenbedingungen. Deshalb sind alle Mitarbeiter beim Zensus auch schriftlich zur Verschwiegenheit verpflichtet worden.

 

Quelle - Bilder: www.zensus2011.de

© Statistisches Bundesamt