Als Fachplanung werden alle Planungsbereiche bezeichnet, die sich auf einzelne Fachaufgaben konzentrieren und die - anders als die auch als Querschnittsplanung bezeichneten Planungsbereiche Landesplanung und Bauleitplanung - nicht alle räumlichen Nutzungsansprüche gleichermaßen behandeln. Fachplanungen sind in der Regel durch Fachgesetze geregelt.
Zu den Fachplanungen zählen unter anderem:
- Abbau von Bodenschätzen
- Flurbereinigung
- Landschaftsplanung
- Technische Ver- und Entsorgung
- Verkehrsplanung
- Wasserwirtschaftliche Planung
Planerisch abgewickelt werden Fachplanungen meist durch Planfeststellungsverfahren, wenn im entsprechenden Fachgesetz kein anderes Verfahren vorgesehen ist.
Bei der Bearbeitung solcher Verfahren, auf dem Gebiet der Stadt Augsburg oder mit Einfluss auf die Stadt Augsburg muss unterschieden werden, zwischen
- Verfahren, die von der Stadt beantragt werden bzw. die von der Stadt selbst durchführt werden und
- Verfahren, die von Dritten, wie z.B. der Autobahndirektion Südbayern oder der Deutschen Bahn AG iniziiert werden.
In den Fällen, in denen das Vorhaben nicht von der Stadt Augsburg geplant und umgesetzt wird, wird die Stadt als vom Vorhaben Betroffene von einer übergeordneten Behörde - der sogenannten Anhörungsbehörde (z.B. Regierung von Schwaben) - zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.



