Die Planungen der Stadt Augsburg müssen aus überörtlichen Planungen entwickelt werden. Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind deshalb an die Ziele der überörtlichen Planung anzupassen.
Diese Vorgaben werden von der EU, der Bundes- und Landesregierung und von den Regionalen Planungsverbänden in Form von Gesetzen, Programmen und Plänen gemacht.
Um diese überörtlichen Vorgaben mit den Städten und Gemeinden abzustimmen, werden diese z.B. im Rahmen der Landesplanung bei der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern, bei der Fortschreibung des Regionalplans und bei Raumordnungsverfahren miteingebunden.



