deutsche Version
version francaise
english version
versione italiana
 Rathaus
>> Bürgerservice - Wegweiser durch die Verwaltung

Leistungen A-Z

Volksfeste

Ansprechpartner

Fuggerstraße 12 a
86150 Augsburg

Link Lage im Stadtplan

 

Mo - Fr:

08.00 - 12.00

Mo - Mi:

13.30 - 15.00

Do:

13.30 - 17.00

Individuelle Servicetermine können vereinbart werden

 

Herr Bader

 

Telefon (0821) 324 - 3904

Telefax (0821) 324 - 3902

Email marktamt.stadt@augsburg.de

 

Stadtmarkt, Marktmittelbau, I. Stock, Zimmer Nr. 108

Beschreibung

Organisation und Durchführung von Volksfesten. Hierzu gehört insbesondere der Augsburger "Plärrer",  Schwabens größtes Volksfest.  Aber auch das Gögginger Frühlingsfest sowie die Jakober- und Lechhauser Kirchweih sind Teil der jährlich wiederkehrenden Veranstaltungen. 

 

Unterlagen

Die benötigten Unterlagen und Angaben zu Ihrer Bewerbung für den Augsburger Plärrer können Sie hier in Erfahrung bringen. Ende der Bewerbungsfrist für beide Veranstaltungen (Frühjahrs- und Herbstplärrer) ist der 15.10. des Vorjahres.

 

Für die anderen genannten Veranstaltungen gelten folgende Termine (Bewerbungsschluss):

05.01.  für das Gögginger Frühlingsfest

15.04.  für die Jakober Kirchweih

01.08.  für die Lechhauser Kirchweih

 

Die jeweils genannte Frist ist eine Ausschlussfrist. Verspätet eingegangene Bewerbungen werden nicht in das Vergabeverfahren aufgenommen.

 

Ihre Bewerbungen senden Sie bitte an die oben genannte Postanschrift.

 

Rechtliche Voraussetzung für die Zulassung zu unseren Volksfesten ist eine gültige Reisegewerbekarte im Sinne des § 55 Gewerbeordnung. Diese legen Sie bitte als Kopie den Bewerbungsunterlagen bei.

 

Ein Bescheid über die Zulassungsentscheidung erfolgt nach Abschluss des Vergabeverfahrens innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der Bewerbungsfrist. Die Entscheidungsfrist kann aus wichtigem Grund verlängert werden.

Kosten

Erfolgt eine Zulassung zur Jakober- bzw. Lechhauser Kirchweih entstehen zusätzlich zu den Platzgeldern Verwaltungskosten in Höhe von 30,-- €.

 

Die Gebühren für diese beiden Veranstaltungen können Sie der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Märkte in der Stadt Augsburg (Marktgebührensatzung) in der jeweils gültigen Fassung entnehmen.

 

Über die Platzgelder zu den Veranstaltungen Frühjahrs- und Herbstplärrer sowie Gögginger Frühlingsfest informieren wir Sie gerne auf Anfrage.

Formulare

Weitere Links / Infos

Mehr zu den Volksfesten in Augsburg erfahren Sie hier.

 

Besuchen Sie auch die Internetseite

http://plaerrer-volksfest.de

des Schwäbischen Schaustellerverbandes e.V.

Der Verband ist für die Aktualität und den Inhalt der Veröffentlichung eigenverantwortlich.