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 Umwelt
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Bekanntmachungen

Wasserrechtliche Bewilligung für den weiteren Betrieb der Trinkwasserbrunnen 711, 713 und 813

 

Mit Bescheid vom 25.04.2013  wurde an die Stadtwerke Augbsurg Wasser GmbH, Hoher Weg 1, 86152 Augsburg eine  wasserrechtliche Bewilligung zum weiteren Betrieb der bestehenden Trinkwasserbrunnen 711, 713 und 813 auf den Grundstücken Flurnr. 105, 73/20 und 106/72, jeweils Gemarkung Meringerau erteilt.

 

Der Bewilligungsbescheid liegt in der Zeit vom 13.05.2013 bis zum 27.05.2013 zusammen mit den Antragsunterlegen bei der Stadt Augsburg, Umweltamt, Verwaltungszentrum, An der Blauen Kappe 18, 86152 Augsburg, Zimmer 479 zur öffentlichen Einsicht aus.

 

Näheres entnehmen Sie bitte dem Amtsblatt der Stadt Augsburg vom 03.05.2013.

 

 

Genehmigungsbescheid für die Motorprüfstände der MAN Diesel & Turbo SE

Der Firma MAN Diesel & Turbo SE wird die Genehmigung erteilt, auf dem Betriebsgelände in der Stadtbachstraße 1, 86153 Augsburg, Fl.-Nr. 3580, Gemarkung Augsburg, Gebäude A 14 für die Motorprüfstände eine wesentliche Änderung vorzunehmen. Bei den Änderungen handelt es sich um den Neubau des Einzylinderprüfstandes PST 32 und damit verbunden einer Erhöhung der Feuerungswärmeleistung um 4,650 MW auf insgesamt 147,525 MW.

 

Der Genehmigungsantrag liegt bei der Stadt Augsburg, Umweltamt, An der Blauen Kappe 18, 4. Obergeschoss, im Zimmer 479 oder 404 zu den üblichen Parteiverkehrszeiten (Montag bis Mittwoch 7.30 bis 16.30 Uhr, Donnerstag 7.30 bis 17.30 Uhr und Freitag 7.30 bis 12.00 Uhr) zur Einsichtnahme aus.

 

Die Auslegungsfrist beginnt am 08.04.2013 und endet am 19.04.2013.

 

 

 

Vollständiger Bekanntmachungstext unter  Veröffentlichung-Bescheid-MAN.

 

 

Prüfung der Umweltverträglichkeit - Flüssiggasbehälteranlage Schwaben Netz GmbH

hier: Feststellung der UVP-Pflicht gemäß §§ 3 a – c UVPG (Umweltverträglichkeitsgesetz)

Die Fa. Schwaben Netz GmbH, Bayerstr. 45, 86199 Augsburg hat bei der Stadt Augsburg, Umweltamt, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung beantragt, eine Flüssiggasbehälteranlage zur Lagerung von 29,6 t Propan/Butan zu errichten und zu betreiben. Die Anlage soll auf dem Grundstück „Beim Grenzgraben 10“ in Augsburg, Fl.-1790/5 Tfl. Gemarkung Lechhausen entstehen.

Die beantragte Anlage ist nach dem vereinfachten Verfahren gemäß § 4  und § 19 BImSchG i.V.m. § 1 der 4. BImSchV und Nr. 9.1 Spalte 2 b  des Anhangs der 4. BImSchV immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftig.

Nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung war für die Anlage außerdem eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß §§ 3 – 3c UVPG i.V.m. Anlage 1 Nr. 9.1.4. durchzuführen, da die hier genannte Mengenschwelle von 3 t für brennbare Gase überschritten wird.

1. Die Überprüfung der Verhältnisse unter Berücksichtigung der in Anlage 2 des UVPG aufgelisteten Kriterien ergab, dass Errichtung und Betrieb des Flüssiggastanks nicht mit dem Schutzanspruch der Umgebung gemäß UVPG kollidieren, da durch den Betrieb der Anlage keine erkennbaren nachteiligen Auswirkungen auf die Schutzgüter zu erwarten sind.

2. Die Stadt Augsburg, Umweltamt, stellt daher fest, dass keine UVP-Pflicht für dieses Vorhaben besteht.

Diese Feststellung ist nach § 3a Satz 2 UVPG öffentlich bekanntzugeben. Sie ist nach § 3a Satz 3UVPG nicht selbständig anfechtbar.

Nähere Informationen erteilt das Umweltamt, An der Blauen Kappe 18, Zimmer 406 oder Tel. 324 7329 während der üblichen Parteiverkehrszeiten.