Wenn Sie mit der Stadtplanung in Berührung kommen, werden Sie unweigerlich mit einer Vielzahl von Begriffen aus dem Fachjargon konfrontiert.
Unser Glossar soll eine kleine Hilfe im Dschungel des einschlägigen Vokabulars sein, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Ebenso kann aufgrund der vereinfachten Darstellung der Definitionen kein Rechtsanspruch daraus abgeleitet werden.
Wählen Sie bitte den Anfangsbuchstaben des Stichwortes aus:
Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das Stadtplanungsamt.

