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26. April 2012

Stadt Augsburg erlässt vorsorglich Verordnung zum möglichen FC Augsburg - Klassenerhalt

Zur Vermeidung von Sicherheitsstörungen setzt die Stadt Augsburg an den beiden letzten Spieltagen des FC Augsburg in der diesjährigen Saison, Samstag der 28. April 2012 und Samstag der 5. Mai 2012, eine dringliche Verordnung in Kraft: Unter anderem sind an diesen Tagen das Mitbringen von Gläsern, Flaschen und ähnlichen gefährlichen Gegenständen in mehreren Bereichen der Innenstadt, insbesondere der Maximilianstraße, dem Rathausplatz und den angrenzenden Straßen und Plätzen sowie das Betreten der Baustellenbereiche, untersagt.

Das Bild zeigt das Logo des FC Augsburg. Quelle: FC Augsburg www.fcaugsburg.de

Das Bild zeigt das Logo des FC Augsburg. Quelle: FC Augsburg www.fcaugsburg.de


Am 28. April und 5. Mai absolviert der FCA seine letzten Spiele in der diesjährigen Saison der 1. Fußball-Bundesliga. Unter Umständen kann der Klassenerhalt des FCA bereits am 28. April oder erst beim letzten Heimspiel am 5. Mai feststehen.

In diesem Fall könnten umfangreiche spontane Feiern in der Augsburger Innenstadt, insbesondere auf der Maximilianstraße, dem Rathausplatz und den angrenzenden Straßen die Folge sein. Friedlich Feiernde sind herzlich willkommen. Zur Vermeidung von Sicherheitsstörungen setzt die Stadt Augsburg vorsorglich eine Verordnung für diese beiden Tage in Kraft. Sie ist zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung notwendig, insbesondere zum Schutz von Leben, Gesundheit und Sachwerten, deren Erhaltung im öffentlichen Interesse steht.

Unter anderem gelten am 28.4.2012 und am 5.5.2012 folgende Verbote:
Der übermäßige Konsum von Alkohol, das Betreten von Zäunen, Mauern und Baustellen, das Mitbringen sperriger, zerbrechlicher, splitternder, leicht brennbarer Gegenstände in die besagten Bereiche, das Mitführen von Tieren, das Werfen von Gegenständen, das Verteilen von Flugschriften und Werbung, das Wildpinkeln sowie die mutwillige Verunreinigung von öffentlichen und privaten Eigentum.


Diese Verbote beziehen sich auf folgende Bereiche innerhalb der Stadt Augsburg:

Maximilianstraße, Rathausplatz, Moritzplatz, Ulrichsplatz, Weite Gasse, Armenhausgasse, Kapuzinergasse, Hallstraße, Katharinengasse, Apothekergässchen, Judenberg, Wintergasse, Dominikanergasse, Heilig-Grab-Gasse, Afrawald und Milchberg.


Die Gastronomie kann und soll den Ausschank übernehmen, jedoch ist der Abverkauf von Getränken in Glasflaschen auf die Freibewirtungsflächen beschränkt.




Weitere wichtige Informieren hier: Aktuelle Verordnung und Pressemitteilung der Stadt zur Vermeidung von Sicherheitsstörungen am Samstag, der 28. April 2012, sowie am Samstag, der 5. Mai 2012.


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