Wenn Sie durch Unfall, Krankheit, Behinderung oder Alter nicht mehr in der Lage sind, sich um Ihre Angelegenheiten zu kümmern, muss jemand dies verbindlich für Sie tun. Das kann ein gesetzlicher Betreuer sein oder eine von Ihnen bevollmächtigte Vertrauensperson. Das Wichtigste zu Fragen der Vorsorgevollmacht und der Betreuung finden sie auf diesen Seiten.
Für Fragen zur Vorsorgevollmacht, zur Betreuungsverfügung sowie zum Betreuungsrecht stehen ihnen zwei Anlaufstellen zur Verfügung
Die Betreuungsstelle
¬ informiert Sie über Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
¬ berät und unterstützt auf Wunsch Bevollmächtigte und Betreuer
Bei der Betreuungsstelle können Sie Ihre Unterschrift zur Vorsorgevollmacht für eine geringfügige Gebühr amtlich beglaubigen lassen.
Die Betreuungsvereine
¬ informieren Sie über Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
¬ können im Einzelfall Personen über die Einrichtung einer Vorsorgevollmacht beraten
Ansprechpartner und Adressen finden Sie über den Textlink in der rechten Spalte!
Ausführliche Informationen erhalten Sie
¬ in der Broschüre des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz „Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter durch Vollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung" (9. Auflage 2005); im Internet unter www.justiz.bayern.de (Bürgerservice – Broschüren) oder im Buchhandel
¬ in der Broschüre des Bundesministeriums der Justiz „Betreuungsrecht. Mit ausführlichen Informationen zur Vorsorgevollmacht"; zur Patientenverfügung gibt es dort eine eigene Broschüre;
beide im Internet unter www.bmj.bund.de (Ratgeber und Broschüren) (Bestellung: Publikationsversand der Bundesregierung, Postfach 481009, 18132 Rostock)


