Dem Stadtrat von Augsburg gehören an:
Der Stadtrat entscheidet an den vorgegesehenen (teils öffentlichen) Sitzungsterminen über Angelegenheiten von weittragender Bedeutung und über die ihm nach der Gemeindeordnung und sonstigen Gesetzen vorbehaltenen Angelegenheiten.
Der Stadtrat von Augsburg hat beschließende und vorberatende Fachausschüsse gebildet. Die Ausschüsse entscheiden im Rahmen der Geschäftsordnung wichtige Angelegenheiten und beraten Stadtratsangelegenheiten vor. Die Mitglieder der Ausschüsse sind ehrenamtliche Stadträte mit Stimmrecht, die vom Stadtrat aus seiner Mitte berufen werden. Die Fraktionen sind hier entsprechend ihrer Stärke im Stadtrat vertreten. Den Vorsitz führt der Oberbürgermeister oder ein Bürgermeister oder ein Ausschussmitglied, das vom Stadtrat dazu bestimmt wird. Berichterstatter bei den regelmäßigen (teils öffentlichen) Sitzungen der Ausschüsse ist der zuständige berufsmäßige Stadtrat.
Beschließende und vorberatende Stadtratsausschüsse sowie weitere (gesetzliche) Ausschüsse zum Download als PDF
Die öffentlichen Niederschriften des Augsburger Stadtrates sowie der Fachausschüsse können im Hauptamt - Ratsdienste eingesehen werden.
- Allgemeiner Ausschuss und Ausschuss für öffentliche Ordnung und Gesundheit
- Ausschuss für Bildung und Ausbildung
- Bau- und Konversionsausschuss
- Ferienausschuss
- Finanzausschuss
- Jugend-, Sozial- und Wohnungsausschuss
- Jugendhilfeausschuss
- Kulturausschuss
- Liegenschaftsausschuss
- Organisations- und Personalausschuss
- Rechnungsprüfungsausschuss
- Sportausschuss
- Stiftungsausschuss
- Umweltausschuss
- Verwaltungsrat der Hessing-Stiftung
- Werkausschuss des Eigenbetr. "Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Stadt Augsburg"
- Werkausschuss für den Eigenbetrieb "Altenhilfe Augsburg"
- Werkausschuss für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Augsburg
- Werkausschuss für den Eigenbetrieb "Theater Augsburg"
- Wirtschaftsförderungs- und Beteiligungsausschuss

