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 Umwelt
>> Naturschutz in Augsburg

Artenschutz

Die Untere Naturschutzbehörde überwacht und berät zu Handel und Besitz von Tieren und Pflanzen besonders geschützter Arten.

Sie ist zuständig für Verbote des Handels und Besitzes und für Herkunftsnachweise z.B. Artenschutzbescheinigungen.