Zu den Aufgaben des Gesundheitsamtes gehört es, die Weiterverbreitung ansteckender Erkrankungen zu verhindern, zumindest zu reduzieren.
Grundlage für diese Aufgabe ist das
Infektionsschutzgesetz.
Die Paragraphen 42/43 dieses Gesetzes regeln die gesundheitlichen Voraussetzungen beim erwerbsmäßigen Umgang mit Lebensmitteln.
Die Übertragung von Krankheitserregern durch verunreinigte Lebensmittel kann durch sachgemäßen Umgang weitgehend vermieden werden. Das Gesetz sieht deshalb eine regelmäßige Belehrung für alle Personen vor, die gewerbsmäßig mit bestimmten Lebensmitteln in Kontakt kommen.
Für die Überwachung der Lebensmittel selbst und der Räume, in denen diese gelagert, verarbeitet oder verkauft werden, ist die Lebensmittelüberwachung des Amtes für Verbraucherschutz und Marktwesen Ihr Ansprechpartner:
Amt für Verbraucherschutz und Marktwesen
Fuggerstraße 12 a
86150 Augsburg
0821 324 39 01
0821 324 39 02
marktamt.lue.stadt@augsburg.de
Besondere Regeln zur Verhinderung der Tuberkulose haben neben dem medizinischen Fortschritt zu einem deutlichen Rückgang dieser Erkrankung geführt. Da die Erkrankung weltweit aber keineswegs überall unter Kontrolle ist, müssen die Kontrollmaßnahmen weiterhin fortgeführt werden.
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