Zuständige Dienststelle
Ansprechpartner
Bürgeramt, Ordnungsbehörde - Gewerberecht An der Blauen Kappe 18
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Beschreibung
Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Personenbeförderung ist grundsätzlich erlaubnispflichtig
( § 2 Abs. 1 PBefG).
Entgeltliche oder geschäftsmäßige Personenbeförderung ist die Beförderung von Personen u. a. mit Kraftfahrzeugen.
Voraussetzungen
- Gewährleistung der Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes
- Erfüllung der Zuverlässigkeitsanforderung
- fachliche Eignung
Unterlagen
- Antragsformular
- Personalausweis oder Reisepass zur Überprüfung der Personalien, bei ausländischen Antragssteller ist eine Aufenthaltserlaubnis bzw. –berechtigung vorzulegen
- Eigenkapitalbescheinigung nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 PBZugV
- Zusatzbescheinigung nach § 2 Abs. 3 PBZugV
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen des für Ihren Betriebsitz zuständigen Finanzamtes aus steuerlicher Sicht, des Kämmerei- und Steueramtes der Stadt Augsburg bzgl. Gewerbesteuer, der Berufsgenossenschaft und des Sozialversicherungsträgers
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister für jede mit der Führung der Geschäfte bestellte Person, zu beantragen bei der Gewerbeabteilung des jeweiligen Wohnsitzes (für Behördezwecke - Belegart 9)
- Führungszeugnis für jede mit der Führung der Geschäfte bestellte Person, zu beantragen bei der Einwohnermeldebehörde des jeweiligen Wohnsitzes (für Behördenzwecke - Belegart OB)
- Nachweis der fachlichen Eignung jeder mit der Führung der Geschäfte bestellten Person
- Fahrzeugschein und HU/BO Kraft des eingesetzten Fahrzeuges und Eichung des Fahrpreisanzeigers bzw. Wegstreckenzählers
Zusätzliche Unterlagen für juristische Personen:
- Auszug aus dem Handelsregister
- Gesellschaftervertrag
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister für die juristische Person, zu beantrage bei der Gewerbeabteilung der Betriebssitzgemeinde
Kosten
Taxi
Originalurkunde und Abschrift (1. Fahrzeug) | 150,00 € |
Jedes weitere Fahrzeug | 40,00 € |
Mietwagen
Originalurkunde und Abschrift (1. Fahrzeug) | 60,00 € |
Jedes weitere Fahrzeug | 30,00 € |
Dauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt nach Vorlage aller Unterlagen ein bis zwei Monate.



(0821) 324 - 4212
(0821) 324 - 4227