deutsche Version
version francaise
english version
versione italiana
 Rathaus
>> Bürgerservice - Wegweiser durch die Verwaltung

Leistungen A-Z

Taxi- und Mietwagenkonzessionen

Zuständige Dienststelle

Ansprechpartner

Bürgeramt, Ordnungsbehörde - Gewerberecht

An der Blauen Kappe 18
86152 Augsburg

Link Lage im Stadtplan

 

Mo:

08.00 - 12.30

Di:

08.00 - 12.30

Mi:

nur nach Terminvereinbarung

Do:

08.00 - 12.30

13.30 - 17.30

Fr:

08.00 - 12.30

Telefon (0821) 324 - 4212

Telefax (0821) 324 - 4227

Email ordnungsbehoerde@augsburg.de

Beschreibung

Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Personenbeförderung ist grundsätzlich erlaubnispflichtig

( § 2 Abs. 1 PBefG).

Entgeltliche oder geschäftsmäßige Personenbeförderung ist die Beförderung von Personen u. a. mit Kraftfahrzeugen.

Voraussetzungen

  • Gewährleistung der Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes
  • Erfüllung der Zuverlässigkeitsanforderung
  • fachliche Eignung

Unterlagen

  • Antragsformular
  • Personalausweis oder Reisepass zur Überprüfung der Personalien, bei ausländischen Antragssteller ist eine Aufenthaltserlaubnis bzw. –berechtigung vorzulegen
  • Eigenkapitalbescheinigung nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 PBZugV
  • Zusatzbescheinigung nach § 2 Abs. 3 PBZugV
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen des für Ihren Betriebsitz zuständigen Finanzamtes aus steuerlicher Sicht, des Kämmerei- und Steueramtes der Stadt Augsburg bzgl. Gewerbesteuer, der Berufsgenossenschaft und des Sozialversicherungsträgers
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister für jede mit der Führung der Geschäfte bestellte Person, zu beantragen bei der Gewerbeabteilung des jeweiligen Wohnsitzes (für Behördezwecke - Belegart 9)
  • Führungszeugnis für jede mit der Führung der Geschäfte bestellte Person, zu beantragen bei der Einwohnermeldebehörde des jeweiligen Wohnsitzes (für Behördenzwecke - Belegart OB)
  • Nachweis der fachlichen Eignung jeder mit der Führung der Geschäfte bestellten Person
  • Fahrzeugschein und HU/BO Kraft des eingesetzten Fahrzeuges und Eichung des Fahrpreisanzeigers bzw. Wegstreckenzählers

Zusätzliche Unterlagen für juristische Personen:

  • Auszug aus dem Handelsregister
  • Gesellschaftervertrag
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister für die juristische Person, zu beantrage bei der Gewerbeabteilung der Betriebssitzgemeinde

Kosten

Taxi

Originalurkunde und Abschrift (1. Fahrzeug)

150,00 €

Jedes weitere Fahrzeug

  40,00 €

 Mietwagen

Originalurkunde und Abschrift (1. Fahrzeug)

  60,00 €

Jedes weitere Fahrzeug

  30,00 €

Dauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt nach Vorlage aller Unterlagen ein bis zwei Monate.