Aufsicht und Beratung für Freie Kita-Träger

Das Team Freie Kita-Träger im Amt für Kindertagesbetreuung ist als Aufsichtsbehörde in der Stadt Augsburg tätig. Das Team übt die Aufsicht über die ca. 80 im Stadtgebiet tätigen Kita-Träger in freigemeinnütziger, privater und gewerblicher Trägerschaft. Als betriebserlaubniserteilende Behörde überwacht sie die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an den Betrieb von über 160 Kindertageseinrichtungen.

Weitere aufsichtlichen Aufgaben sind Beratung, die Erteilung von Auflagen und - als ultima ratio - der Widerruf einer erteilten Betriebserlaubnis. Zugleich wird der komplette Bereich der BayKiBiG-Förderung vollzogen. Die Aufsichtsbehörde konstituiert sich aus der Rechtsaufsicht, der pädagogischen Fachaufsicht, der Buchhaltung sowie der technischen Sachbearbeitung/Architektur und erfüllt insgesamt eine hoheitliche Aufgabe als Teilsystem der Öffentlichen Jugendhilfe (SGB VIII), in Verbindung mit der Landesgesetzgebung (BayKiBiG) und dessen Ausführungsverordnung (AVBayKiBiG).

Eine differenzierte Übersicht der verschiedenen Aufgaben und dem Zusammenspiel der beteiligten Professionen entnehmen Sie bitte der Übersicht Aufgabenmatrix (PDF).
 

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