Personalausweis

Service-Telefon Bürgerbüro

Telefon

0821 324-9999

Fax 0821 324-3597

Beschreibung

  • Wir bearbeiten den Antrag für die Ausstellung eines Personalausweises gemeinsam mit Ihnen und geben die fertigen Personalausweise aus.
  • Wenn Sie Ihren Personalausweis verloren haben, nehmen wir die Anzeige über den Verlust auf und sperren die eventuell aktivierten elektronischen Funktionen.
  • Hier können Sie den Antragsstatus Ihres Personalausweises erfragen.
  • Bei Bedarf erhalten Sie bei uns einen vorläufigen Personalausweis.
  • Hier erhalten Sie weitere Informationen zum neuen Personalausweis!

Zuständige Dienststelle

Unterlagen

  • Ein aktuelles biometrisches Lichtbild, das nicht älter ist als ein halbes Jahr.
    Bitte beachten Sie:
    Der Hintergrund muss einfarbig hell sein (idealerweise neutral grau) und einen Kontrast zum Gesicht und zu den Haaren aufweisen. Bei hellen Haaren eignet sich ein mittelgrauer Hintergrund, bei dunklen Haaren ein hellgrauer. Der Hintergrund darf kein Muster aufweisen.
    In den Bürgerbüros steht ihnen die sog. SpeedCapture-Station zur Verfügung mit der sie kostengünstig ihr Lichtbild für ihren Personalausweis selbst erfassen können. Das Entgelt in Höhe von 6 Euro wird direkt beim Sachbearbeiter zusammen mit der normalen Personalausweisgebühr erhoben. Sollten Sie zeitgleich mehrere Dokumente mit dem gleichen Lichtbild beantragen wird das Entgelt nur einmal erhoben.
  • Ihre Geburtsurkunde, falls es sich um die erstmalige Ausstellung eines Personalausweises in Augsburg handelt, und ein bereits vorhandener alter Personalausweis/Reisepass nicht vorgelegt werden kann.
  • Ihre Heiratsurkunde sofern zwischenzeitlich eine Heirat erfolgte, und der bisher ausgestellte Personalausweis den neuen Namen noch nicht aufweist.
  • Den vorhandenen Personalausweis/Reisepass.
    Achtung!
    Sollte das bisherige Dokument, das nicht von Augsburg ausgestellt wurde, verloren gegangen sein, müsste eventuell ein zeitaufwändiges Personenfeststellungsverfahren durchgeführt werden.

Kosten

Die Kosten für den Personalausweis richten sich nach dem Alter des Antragstellers:
Für Personen bis einschließlich 23 Jahren beträgt die Gebühr 22,80 Euro. Der Ausweis ist sechs Jahre lang gültig.
Für Personen ab 24 Jahren beträgt die Gebühr 37,00 Euro. Der Ausweis ist zehn Jahre lang gültig.
Die Gebührenbefreiung für den ersten Personalausweis gibt es ab sofort nicht mehr.

Die Begleichung der anfallenden Kosten beim Bürgeramt kann mit EC-Cash oder Bar erfolgen.
Die Begleichung erfolgt sofort.

Wichtige Hinweise

  • Der Personalausweis kann nur persönlich beantragt werden.
  • Die Abholung kann auch durch eine andere Person mit entsprechender Vollmacht erfolgen.
  • Die Beantragung erfolgt ab Geburt. Bitte beachten Sie allerdings, dass der Personalausweis bei starker Veränderung des Kindes ungültig wird und dann neu beantragt werden muss.
  • Die Anwesenheit Ihres Kindes - unabhängig vom Alter des Kindes - ist Pflicht.
    Ab dem 10. Lebensjahr ist die Unterschrift Ihres Kindes erforderlich.
  • Personen unter 16 Jahren müssen die Zustimmung des/der Erziehungsberechtigten nachweisen. Dazu ist die Unterschrift beider Erziehungsberechtigten erforderlich.
    Achtung!! Es genügt, wenn ein Erziehungsberechtigter mit Personalausweis/Reisepass bei der Beantragung und der andere mit Personalausweis/Reisepass bei der Abholung des Personalausweises vorspricht. Eine Zustimmungserklärung des anderen Elternteils mit Unterschriftsvergleich (Ablichtung Pass/Personalausweis) genügt in Ausnahmefällen mit vorheriger Bewilligung der Passbehörde ebenfalls.
  • Der Hauptwohnsitz muss in Augsburg sein.
  • Ist ca. 2-4 Wochen ab Beantragung verfügbar.
    Genauere Informationen, ob Ihr Personalausweis bereits verfügbar ist, erhalten Sie hier.
  • In Ausnahmesituationen können Sie auch einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
  • Bitte erkundigen Sie sich vor einem etwaigen Reiseantritt bei der Botschaft, ob der Personalausweis als Dokument reicht, oder sie einen Reisepass benötigen.

Bitte beachten Sie

Eine Vorsprache bei den Bürgerbüros ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich