Informelle Planung

Während im Planungsrecht die Verfahren gesetzlich geregelt sind, können informelle Planungsinstrumente dynamisch und bedarfsorientierter angewandt werden. Dies macht sich die Stadtplanung vorzugsweise bei Machbarkeitsstudien sowie bei der Erarbeitung von Planungsalternativen zu Nutze. Die zu behandelnden Themenfelder sowie die Vorgehensweise heben sich hier abhängig von den örtlichen Voraussetzungen gemeinhin von einander ab. Mit informellen Plänen kann der eigentliche Planungsprozess transparenter und verständlicher erörtert werden, ersetzen können sie eine förmliche Bauleitplanung bei der verbindlichen Umsetzung jedoch nicht.

Unter den Begriff informelle Planung fallen beispielsweise Stadtentwicklungskonzepte, Voruntersuchungen, Rahmen- und Masterpläne, städtebauliche Konzepte sowie Wettbewerbe. Da es hier im Gegensatz zu Bauleitplanungs- und Fachplanungsverfahren keine Rechtsgrundlagen und somit strikte Verfahrensregeln gibt, bieten informellen Planungen einen großen Gestaltungsspielraum.

Die Durchführung eines Beteiligungsverfahrens ist keine zwingende Voraussetzung bei informellen Planungen, sie geht aber oftmals sogar über die Beteiligungsformen in formellen Verfahren hinaus.

Eine unmittelbare rechtliche Wirkung geht von informellen Planungen nicht aus. Sie bewirken jedoch eine gewisse Selbstbindung der Verwaltung, da von den Ergebnissen der informellen Planung nicht grundlos abgewichen werden sollte. Dies gilt umso mehr, wenn Bürger, bestimmte Gruppierungen und Interessenträger an der informelle Planung mitgewirkt haben.

Informelle Planungen werden oftmals vor förmlichen Bauleitplanungsverfahren durchgeführt und zeigen die Eckpunkte für die folgende konkrete Planung auf. Durch sie sollen frühzeitig mögliche Konflikte aufgezeigt und ausgeräumt werden. Dadurch, dass Betroffene möglichst zeitig eingebunden werden, wird eine spätere Akzeptanz der Planung erhöht. Informelle Planungen können jedoch die förmliche Bauleitplanung mit ihrem gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsablauf nicht ersetzen. Sie dienen lediglich der Vorbereitung, Unterstützung oder Vorabstimmung der formellen Bauleitplanung.