Städtebaulicher Wettbewerb

Ein Ideenwettstreit ist oftmals der bestmöglichste Weg, um unterschiedliche Lösungsalternativen für bedeutsame städtebauliche Vorhaben oder die Freiraumplanung zu finden. Hierzu werden für genau definierte Aufgabenstellungen Wettbewerbe durchgeführt, in denen Auftraggeber und Auftragnehmer in einem strukturierten und transparenten Verfahren zueinander finden. Ähnlich verhält es sich bei Plangutachten, für die allerdings weniger strenge Regelungen gelten.

Wettbewerbsdurchführung

Zunächst wird ein Wettbewerb von einem öffentlichen oder privaten Auftraggeber ausgelobt. Der Teilnehmerkreis ist je nach Wettbewerbsart begrenzt oder offen. Alle Teilnehmer am Wettbewerb werden gleich behandelt, für alle gelten die gleichen Bedingungen und Fristen. Jeder Wettbewerbsteilnehmer erhält zeitgleich identische Informationen.

Die Wettbewerbsarbeiten müssen danach innerhalb eines bestimmten Zeitraums eingereicht werden. Die Wettbewerbsbeiträge werden dann einem aus Experten zusammengesetzten Preisgericht vorgelegt. Dieses Preisgericht fungiert als unabhängiges Beratungsgremium des Auslobers. Das Preisgericht bewertet in einer Preisgerichtssitzung die Wettbewerbsarbeiten. Das Besondere dabei ist, dass die Wettbewerbsbeiträge bis zur Entscheidung des Preisgerichts anonym bleiben.

Für die besten Arbeiten werden Preise und gegebenenfalls Anerkennungen vergeben. Preise werden Wettbewerbsbeiträgen zuerkannt, auf deren Grundlage die Aufgabe realisiert werden kann. Anerkennungen werden für bemerkenswerte Teilleistungen vergeben. Die Preise und Anerkennungen sind mit einem Preisgeld verbunden.

Mit der Umsetzung des Projekts wird in der Regel der Gewinner des Wettbewerbs, unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichts, beauftragt.

Der Ablauf von Wettbewerben wird in der Richtlinie für Planungswettbewerbe geregelt. Diese Richtlinie gilt für den staatlichen Bereich verpflichtend, während die Anwendung für den kommunalen Bereich nur empfohlen wird.

Wettbewerbsarten und -verfahren

Ideenwettbewerb

In einem Ideenwettbewerb sollen konzeptionelle Lösungen für eine Aufgabenstellung gefunden werden. Es ist nicht das Ziel bereits eine detaillierte realisierbare Planung zu erhalten.

Ideenwettbewerbe bereiten oftmals einen Realisierungswettbewerb vor bzw. werden mit einem Realisierungswettbewerb verknüpft.

Realisierungswettbewerb

Ziel eines Realisierungswettbewerbs ist es, für die Wettbewerbsaufgabe realisierbare Lösungen zu erhalten. Dies bedeutet jedoch nicht, dass schon eine unmittelbar umsetzbare Planung vorgelegt werden muss. Vielmehr soll ein Planungsvorschlag unterbreitet werden, aus dem in weiteren Schritten dann die endgültige Umsetzung entwickelt werden kann.

Offener Wettbewerb

Bei einem offenen Wettbewerb schreibt der Auslober den Wettbewerb öffentlich aus. Dies kann zu einer großen Zahl an Teilnehmern und Lösungsvorschlägen führen. Teilnehmen dürfen alle qualifizierten Fachleute, die sich der Wettbewerbsaufgabe annehmen möchten.

Nichtoffener Wettbewerb

Bei einem nichtoffenen Wettbewerb fordert der Auslober interessierte Fachleute öffentlich zur Bewerbung auf. Der Auslober wählt die Teilnehmer danach anhand eindeutiger, nicht diskriminierender, angemessener und qualitativer Kriterien aus dem Kreis der Bewerber aus. Ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend dieser Kriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden. Private Auslober können die Teilnehmer auch direkt bestimmen. In diesem Fall spricht man von einem Einladungswettbewerb.

Zweiphasiger Wettbewerb

Offene und nichtoffene Wettbewerbe können auch in zwei Phasen durchgeführt werden.

In der ersten Phase steht die Teilnahme allen teilnahmeberechtigten Personen offen. Die Wettbewerbsaufgabe beschränkt sich auf grundsätzliche Lösungsansätze. Unter den eingereichten Arbeiten wählt das Preisgericht dann die besten Lösungsansätze aus.

In der zweiten Phase muss der reduzierte Teilnehmerkreis seine Planung dann weiter bearbeiten und konkretisieren.

Plangutachten

Bei der Auslobung eines Plangutachtens handelt es sich um ein wettbewerbsähnliches Verfahren. Der Ablauf ist im Gegensatz zu einem Wettbewerbsverfahren nicht verbindlich vorgegeben. Damit kann der Auslober das Prozedere zur Erstellung eines Plangutachtens frei organisieren und durchführen.

Oftmals werden im Rahmen einer Mehrfachbeauftragung einzelne qualifizierte Planungsbüros mit der Erstellung von Vorentwurfsplanungen beauftragt, die als Entscheidungsgrundlage für weitere Planungsschritte dienen sollen. Anstelle eines Preisgeldes werden die Planungsbüros mit einer festen Honorarsumme bedacht.