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Meldeformular Hinweisgeber (HinSchG); Meldung

Beschreibung

Mit dem am 02.07.2023 in Kraft getretenen Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) vom 31.05.2023 wurde die Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, in nationales Recht umgesetzt.

Die Stadt Augsburg ist verpflichtet einen sicheren, vertraulichen Meldekanal für Whistleblower einzurichten. Nach dem HinSchG können sich natürliche Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben, an die nach dem HinSchG vorgesehenen Meldestellen wenden und diese Verstöße unter dem in diesem Gesetz vorgegebenen Schutz melden oder offenlegen. Regelverstöße können z. B. Verstöße gegen Vorschriften zum öffentlichen Auftragswesen, Äußerungen, die einen Verstoß gegen die Pflicht zur Verfassungstreue darstellen oder andere straf- und bußgeldbewehrte Handlungen sein. Durch die ergriffenen technischen und organisatorischen Vorkehrungen wird die Vertraulichkeit gewährleistet. Ihre Daten werden für die Bearbeitung Ihrer Meldung verwendet und für die gesetzlich zulässige Dauer gespeichert.

Wenn Sie einen Hinweis abgeben möchten, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus.

Datenschutz-Informationen

Um Ihr Anliegen zu bearbeiten, benötigen wir im Folgenden von Ihnen personenbezogene Daten. Diese Daten erheben wir nur im notwendigen Umfang. Wir halten uns an die Datenschutzgesetze und geltenden Vorschriften. Weitergehende datenschutzrechtliche Hinweise finden Sie in den Informationspflichten nach Art. 13 bzw. 14 DSGVO zu dem von Ihnen gewählten Anliegen. Bitte beachten Sie dazu auch die Hinweise zum Datenschutz im Impressum der Stadt Augsburg.

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