Hilfe und Unterstützung

Wenn Not am Mann ist, wenn Eltern und Kinder oder Jugendliche Hilfe brauchen, gibt es in der Stadt Augsburg eine Reihe von qualifizierten Angeboten. Ob Beratung , finanzielle oder ganz praktische Hilfen, öffentliche und private Träger springen schnell und unbürokratisch ein.

Beratung in Erziehungsfragen – städtische Erziehungsberatung

Die städtische Erziehungsberatungsstelle berät Eltern, Kinder und Jugendliche sowie alle, die beruflich mit Erziehungsfragen zu tun haben. Die Beratung ist kostenlos. Die Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht. Der Zugang zu den Beratungsräumen ist barrierefrei, zudem besteht die Möglichkeit zur Online-Beratung insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen.

Beratung bei Fragen der Erziehung

  • Wie gehe ich angemessen mit Trotzverhalten/Aggressivität/ Geschwisterstreitigkeiten/Pubertätskonflikten um?
  • Wie unterstütze ich mein ängstliches/schüchternes Kind?
  • Was bedeutet die Diagnose AD(H)S für mich und mein Kind und was kann ich tun?
  • Was tun bei übermäßigem Medienkonsum?
  • Erziehung zwischen Freiheit und Grenzen – wo stehe ich als Elternteil?

Beratung rund um das Thema Schule

  • Haben wir die richtige Schulform für unser Kind gewählt?
  • Wie gehe ich mit Hausaufgabenkonflikten um?
  • Was hilft meinem Kind mit AD(H)S sein Potenzial in der Schule nutzen?
  • Welche Hilfen gibt es bei Legasthenie/Dyskalkulie für mein Kind?
  • Ist mein Kind hochbegabt?
  • Hilfe, mein Kind wird gemobbt!
  • Ist mein Kind schulreif?

Beratung bei Trennung und Scheidung

  • Wie können wir eine einvernehmliche Umgangsregelung finden?
  • Welche Rechte haben alle Familienmitglieder bei gemeinsamem bzw. alleinigem Sorgerecht?
  • Wie kann ich meinem Kind helfen, die Trennung zu verarbeiten?
  • Wie kann ich als Patch-Work-Familie zusammenwachsen?

Angebote der Erziehungsberatung

  • Psychologische Diagnostik
  • Beratung für Eltern, Kinder und Jugendliche
  • Unterstützung bei der Gestaltung der Umgangs- und Sorgerechtsregelung
  • Umgangsanbahnung
  • Vermittlung weiterführender Hilfen
  • Fachliche Beratung für Mitarbeiter der Jugendhilfe und für Lehrkräfte
  • Mitwirkung bei Elternabenden

Kontakt städtische Erziehungsberatung 

Jugendhilfe im Strafverfahren

Jugendliche (14 bis 18 Jahre) und Heranwachsende (18 bis 21 Jahre), die eine Straftat begangen oder eine Gerichtsverhandlung zu erwarten haben, können Unterstützung durch die Mitarbeiter der „Jugendhilfe im Strafverfahren“ bekommen.

Die Jugendhilfe im Strafverfahren berät zu:

  • Hintergründen und Folgen der Tat
  • Familiärer und persönlicher Situation
  • Zukunftsperspektiven – Schule, Ausbildungsfindung, Ausbildung, Beruf
  • Möglichkeiten der sozialpädagogischen Hilfen bei spezifischen Problemlagen

Die Jugendhilfe im Strafverfahren unterstützt:

  • Eltern, Lehrer und Erzieher in allen jugendrelevanten Fragen, insbesondere die Straffälligkeit betreffend
  • begleitet die Jugendlichen, gegebenenfalls auch über die Gerichtsverhandlung hinaus
  • bietet sozial- und theaterpädagogische Gruppenarbeit an - z.B. "different world"

Die Jugendhilfe im Strafverfahren kooperiert:

  • mit Jugendinstitutionen im Stadtteil: Schule, Sportverein, Jugendhilfeeinrichtungen, Jugendtreffs usw.