Organisation der Stadt Augsburg

Im Augsburger Stadtrat sitzen 60 ehrenamtliche, von der Bürgerschaft gewählte und stimmberechtigte Stadtratsmitglieder. Außerdem sind der gewählte Oberbürgermeister (Vorsitzender des Stadtrats mit Beratungs- und Stimmrecht) und die berufsmäßigen Stadtratsmitglieder (Berichterstatter) mit Beratungsrecht im Stadtrat anwesend. Aus seiner Mitte wählt der Stadtrat den/die 2. und 3. Bürgermeister/in als Stellvertreter des Oberbürgermeisters. Die Stadtratsmitglieder verrichten ihre Arbeit überwiegend in Fraktionssitzungen und den Sitzungen der Fachausschüssen.

Jedem Referat sind nach vorliegendem Organisationsschema bestimmte Dienststellen, Eigenbetriebe und Beteiligungen der Stadtverwaltung zugeordnet.