Bundeskinderschutzgesetz

Informationen für Vereine und Organisationen, in denen Kinder und Jugendliche ihre Freizeit verbringen.

Erklär-Video zum Bundeskinderschutzgesetz

Filmproduktion: Franziska Heim


Es werden Vereinbarungen geschlossen, in denen sich die Vereine und Organisationen verpflichten, erweiterte Führungszeugnisse der ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einzuholen, die mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt sind und Personen von der Tätigkeit mit Kindern und Jugendlichen auszuschließen, die bestimmte Vorstrafen haben.

Ferner unterstützt das Amt die Vereine und Organisationen bei der Ausarbeitung eines Schutzkonzeptes, das für Schutz und die Sicherheit der Kinder und Jugendlichen dient und steht als Ansprechpartner bei Fragen rund um die Thematik zur Verfügung. Des Weiteren können die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Thema Schutz und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen in ihren Organisationen geschult werden.


Ablauf Verfahren

Mit Abschluss der gesetzlichen Vereinbarung nach Maßgabe des § 72a SGB VIII sind die erweiterten Führungszeugnisse der im Verein/Organisation tätigen Personen einzuholen. Personen mit einem einschlägigen Eintrag im Führungszeugnis sind von der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen auszuschließen.


Erfoderliche Unterlagen

Das Amt für Kinder, Jugend und Familie in Augsburg verwendet im Wesentlichen die Mustervereinbarung des Bayrischen Jugendrings/Bayrischen Landesjugendamtes. Vereine/Organisationen können sich nach Erhalt der Vereinbarungsvorlage beraten lassen und gemeinsam können Teile der Vereinbarung, bei Bedarf, individualisiert werden. 

Mehr dazu in unseren FAQs

Schutzkonzept

Um Kinder und Jugendliche wirksam vor Gewalt und Missbrauch zu schützen, ist das erweiterte Führungszeugnis nur ein Baustein! Wirksamer Schutz gelingt durch Erarbeitung eines Schutzkonzeptes. Schutzkonzepte zur Prävention und Intervention sind ein Zusammenspiel aus Vereinbarungen und Absprachen sowie Haltung und Kultur einer Organisation bzw. einer Institution.

Mehr dazu in unseren FAQs


Schulungen

Das Amt für Kinder, Jugend und Familie bietet Schulungen zum Thema Prävention von sexueller Gewalt und Kinderschutz an. Dabei können Vereine sowie Organisationen aus unterschiedlichen Modulen wählen (Vortrag 60min, Schulung 120min, längere Version in Kooperation mit dem Kinderschutzbund oder gekoppelt mit anderen Themen wie Verhaltensauffälligkeiten im Kindes- und Jugendalter).

Die Schulungen können im Verein bzw. in der Organisation angeboten werden, individuell auf diese abgestimmt. Ferner finden in regelmäßigen Abständen Schulungen als offenes Angebot für verschiedene Vereine sowie Organisationen im Amt für Kinder, Jugend und Familie statt. Die Teilnahme an den Schulungen ist gebührenfrei.