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Steuermarke

Zur Kennzeichnung eines jeden angemeldeten Hundes gibt die Stadt ein Hundezeichen (Steuermarke) aus. Die Pflicht zum Tragen des Steuerzeichens gilt für Hunde, die sich außerhalb einer Wohnung oder eines umfriedeten Grundbesitzes aufhalten.

Beim Verlust der Steuermarke wird eine neue ausgestellt. Die Kosten für die Erstellung eines neuen Steuerzeichens (derzeit 2,50 Euro) gehen zu Lasten des Hundehalters. Die Abholung kann im Kämmerei- und Steueramt erfolgen oder im Bürgerbüro Haunstetten beantragt werden.

 

 

Hundesteuermarke Augsburg

Steuermarke der Stadt Augsburg