Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen sind Feinstaub und Stickstoffoxide neben anderen Luftschadstoffen für den Menschen gesundheitsschädlich. So ist z. B. bei Menschen, die höheren Schadstoffkonzentrationen ausgesetzt sind, mit einem deutlich erhöhten Risiko u. a. für Herz-Kreislauferkrankungen, sowie mit der Zunahme von Allergien und Asthma zu rechnen.
Die Europäische Union hat auf diese Tatsachen reagiert und Richtlinien über Grenzwerte für Luftschadstoffe festgelegt (Rechtliche Grundlagen). Städte mit hohen Luftschadstoffwerten sind dabei verpflichtet, Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. Nach einem höchstrichterlichen Urteil haben betroffene Bürger einen einklagbaren Rechtsanspruch auf derartige Abhilfemaßnahmen.
In vielen Ballungsräumen und auch in der Stadt Augsburg wird der geltende Grenzwert für Feinstaub und der ab 01.01.2010 geltende Grenzwert für Stickstoffdioxid regelmäßig überschritten (Aktuelle Werte). Untersuchungen belegen dabei, dass die innerstädtische Feinstaub- und Stickstoffdioxidkonzentration maßgeblich vom Straßenverkehr beeinflusst wird. Die Grenzwerte der Europäischen Union für Feinstaub (PM10) und Stickstoffoxid (NO2) sind insbesondere im Bereich Königsplatz überschritten. Weiterhin besteht für eine Reihe von Straßen innerhalb des Stadtgebietes der Verdacht auf Grenzwertüberschreitungen.
Zusammen mit der Stadt Augsburg und dem Landesamt für Umwelt (LfU) hat die Regierung von Schwaben im Auftrag des Ministeriums für Umwelt und Gesundheit (StMUG) entsprechend §47 des Bundesimmissionschutzgesetzes einen Luftreinhalteplan für Augsburg erarbeitet . Ziel dieses Planes ist die Verbesserung der Luftqualität.
Die im Luftreinhalteplan enthaltenen Maßnahmen gliedern sich in verkehrliche und anlagenbezogene Maßnahmen. Die Gewichtung liegt verursacherbezogen beim Verkehr.
Von 17. Oktober bis 17. November 2008 wurde der Entwurf der ersten Fortschreibung des Luftreinhalte-/ Aktionsplans für den Ballungsraum Augsburg ausgelegt. Bis 1. Dezember 2008, konnten schriftlich gegenüber der Stadt Augsburg Stellungnahmen/Anregungen eingereicht werden. Alle fristgerecht eingegangene Anregungen wurden von der Regierung von Schwaben im Rahmen sich anschließenden Abwägungsprozesses geprüft und gewürdigt. Die erste Fortschreibung des Luftreinhalte- und Aktionsplans ist abgeschlossen und am 8. Mai 2009 in Kraft getreten.
Der vollständige Luftreinhalteplan 2004 sowie die erste Fortschreibung des Luftreinhalte-/Aktionsplans sind auf den Internetseiten der Regierung von Schwaben zu finden.
Informationen zu verschiedenen Maßnahmen und aktuellen Entwicklungen sind nachstehend zu finden.
Ergänzende Informationen
Nach Art. 22 der Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG besteht die Möglichkeit der Verlängerung der Fristen für die Erfüllung der Vorschriften. Können in einem bestimmten Gebiet oder Ballungsraum die Grenzwerte für Stickstoffdioxid ab 01.01.2010 nicht eingehalten werden, so kann ein Mitgliedstaat diese Fristen für dieses bestimmte Gebiet oder diesen bestimmten Ballungsraum um höchstens fünf Jahre verlängern.
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit hat am 12.07.2011 in Abstimmung mit der Regierung von Schwaben und der Stadt Augsburg einen Antrag (Notifizierung) zur Erreichung einer Fristverlängerung zur Einhaltung des NO2-Immissionsgrenzwertes für das Jahresmittel an das das Bundesumweltministerium (BMU) zur Weiterleitung an die EU-Kommission gestellt.
Weitere Informationen zur Fristenverlängerung finden Sie hier..... (pdf, 60 KB).
Umweltzone Augsburg
Ein Instrument zu Verbesserung der Luftqualität ist die Einrichtung einer Umweltzone. Innerhalb der Umweltzone gilt ein ganzjähriges Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge mit besonders hohem Schadstoffausstoß. Damit wird ein Anreiz für die Nachrüstung von Fahrzeugen geschaffen. Der Anteil der schadstoffrelevanten Fahrzeuge in der Gesamtfahrzeugflotte wird schneller kleiner.
Die Umweltzone trat in Augsburg zusammen mit dem LKW-Durchfahrtsverbot zum 1. Oktober 2009 in Kraft. Nähere Informationen zur Umweltzone in Augsburg finden Sie
Staubminderung auf Baustellen
Staubemissionen, die durch Tätigkeiten im Zusammenhang mit Baustellen entstehen können, sind zum Teil durch relativ einfache Maßnahmen zu vermeiden oder zumindest zu begrenzen. Die Einhaltung bestimmter Schutzvorkehrungen führt vor allem zu einer Entlastung direkter Anwohner von Baustellen, aber auch die Ausbreitung von Staub im gesamten Stadtgebiet wird dadurch verringert. Auf einen „Nenner“ gebracht führen nachfolgende grundsätzlichen Maßnahmen zum Erfolg:
- Staubvermeidung planen und überwachen
- staubende Materialien abdecken/ vor Wind schützen
- Baustraßen sauber halten, Geschwindigkeit reduzieren
- Staub absaugen
- Staub binden
Das ausführliche Merkblatt kann hier heruntergeladen werden.
Heizen mit Festbrennstoffen
Neben dem Straßenverkehr ist die Gebäudeheizung mit Festbrennstoffen maßgeblich an der Freisetzung von Luftschadstoffen beteiligt. Insbesondere der bei der Verbrennung von Holz und Kohle emittierte Feinstaub stellt mittlerweile ein großes Problem dar, zumal in den letzten Jahren die Anzahl der Kaminöfen drastisch zugenommen hat und weiter zunimmt. Es besteht ein Trend zum Betrieb von Kaminöfen trotz vorhandener Zentralheizung, oftmals aus nostalgischen Gründen bzw. zur Steigerung des Behaglichkeitsgefühls. Es zeichnet sich ab, dass die jahrelangen Anstrengungen und Investitionen zur Verbesserung der Luftqualität im Stadtgebiet durch diese Entwicklung zumindest teilweise zunichte gemacht werden.

