Der Bestattungsdienst der Stadt – ein zuverlässiger Ansprechpartner
Der Bestattungsdienst der Stadt Augsburg existiert seit 1906. Die Stadt Augsburg als kreisfreie Stadt hat die Möglichkeit einen eigenen Bestattungsdienst zu unterhalten. Dabei steht das Bemühen, den Bürgerinnen und Bürgern in einem der schwersten Momente des Lebens – dem Tod eines Angehörigen – zur Seite zu stehen und allen, ob bedürftig oder nicht, eine ordnungsgemäße, würdige Bestattung zu ermöglichen.
Wir über uns
Der Tod eines Angehörigen bringt für die Hinterbliebenen neben der seelischen Belastung eine Vielzahl von Verpflichtungen und Entscheidungen mit sich, denen sich viele unserer Mitbürger unter dem unmittelbaren Eindruck der Trauer nicht gewachsen fühlen und Unterstützung bei den unumgänglichen Besorgungen benötigen.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind die Angehörigen verpflichtet, für die Vorbereitung und Durchführung der Bestattung zu sorgen. Zur Entlastung kann diese Aufgabe auch an Dritte übertragen werden, z.B. an den Bestattungsdienst der Stadt Augsburg.
Wenn Sie sich dazu entschließen unsere Dienste in Anspruch zu nehmen, wenden Sie sich bitte bei Eintritt des Sterbefalls unmittelbar an unseren Bestattungsdienst. Bei einem Trauergespräch mit einem Bestattungsmitarbeiter wird dann alles nach den allgemeinen Erfordernissen und entsprechend Ihren Wünschen erledigt, was vom Augenblick des Todes bis zum Schließen des Grabes oder der Beisetzung der Urne notwendig ist.
Ob Erdbestattung, Feuerbestattung oder Seebestattung, ob mit Trauerfeier oder anonym. Die Kunden haben die Wahl zwischen verschiedenen Särgen und Ausstattungen oder Urnen je nach Geschmack. Wir vermitteln individuellen Blumenschmuck, den Druck von Trauerkarten, musikalische Begleitung der Trauerfeier, Trauerredner oder die Begleitung der Trauerfeier durch einen Pfarrer. Die beauftragten Dienstleister rechnen über uns ab und Sie erhalten eine Rechnung. Lediglich die Leistungen der Friedhofsverwaltung oder des Krematoriums werden separat abgerechnet. Gerne werden Sie von unseren Aufnahmeleitern individuell beraten. Wir werden alles daran setzen die Wünsche der Kunden möglichst 1 zu 1 umzusetzen.
Wissenswertes
Die Bestattung
Die Bestattungsart richtet sich nach dem Willen der verstorbenen Person, und – falls diese noch nicht 16 Jahre alt war – nach dem Willen des Sorgeberechtigten. Wenn keine Willenserklärung vorliegt, entscheiden die nächsten Angehörigen.
Für eine Erdbestattung ist keine schriftliche Willenserklärung erforderlich. Für eine Feuerbestattung ist der erklärte Wille der verstorbenen Person maßgebend. Der Nachweis, dass die Feuerbestattung deren Willen entspricht, kann durch eine Verfügung von Todes wegen, eine vor dem Notar abgegebene mündliche Erklärung oder eine handschriftliche Erklärung der verstorbenen Person erbracht werden.
Die Erklärung soll etwa folgenden Wortlaut haben:
„Es ist mein Wille, dass ich nach dem Tode feuerbestattet werde."
Ort … Datum … Unterschrift (Vor- und Zuname)“
Fehlt die schriftliche Willenserklärung der verstorbenen Person, kann die Feuerbestattung nur durch die nächsten Angehörigen (Reihenfolge gesetzlich vorgeschrieben) bestimmt werden. Eidesstattliche Erklärungen fremder Personen, dass die verstorbene Person die Einäscherung gewünscht habe, genügen nicht zur Anordnung der Feuerbestattung.
Neben den unmittelbar mit der Bestattung verbundenen Angelegenheiten kommen auf die Angehörigen weitere Verpflichtungen zu. Deren Nichtbeachtung bzw. -erledigung kann mit erheblichen Vermögensnachteilen verbunden sein.
Die folgenden Hinweise sollen daher dazu dienen, Ihnen die Aufgaben zu erleichtern. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass in rechtlicher Hinsicht keine Gewähr übernommen werden kann.
Bereithaltung wichtiger Unterlagen
Bereits zu Lebzeiten sollten die wichtigsten Unterlagen griffbereit aufbewahrt werden, insbesondere gehören dazu:
- Geburts- bzw. Abstammungsurkunde
- Heiratsurkunde
- Sterbeurkunde des/der vorverstorbenen Ehegatten/-gattin
- Scheidungsurteil bei Geschiedenen
- Graburkunde falls vorhanden
- Erklärung über die Bestattungsart
- Testament oder Hinterlegungsschein
- Versicherungsunterlagen
- Rentenbescheide bzw. Rentenmitteilungen
Ab- und Ummeldungen
Die melderechtliche Mitteilung über das Ableben der verstorbenen Person beim Bürgeramt erfolgt durch das Standesamt im Rahmen der Beurkundung des Sterbefalles.
- Vergessen Sie bitte nicht, bestehende Versicherungen wie beispielsweise die Kfz-, Haftpflicht-, Hausrat-, Feuer-, Diebstahlversicherung umschreiben zu lassen oder abzumelden. Das gleiche gilt für Mietverträge, Bausparverträge und sonstige laufende Verpflichtungen.
- Prämienbegünstigte und vermögenswirksame Sparverträge können ohne Prämienverlust aufgelöst werden.
- Prüfen Sie die vorhandenen Versicherungsunterlagen, ob und bei welchen Versicherungsträgern Anspruch auf Leistung eines Sterbegelds besteht.
Rentenangelegenheiten
Hinterbliebenenrenten (Witwen-, Witwer- und Waisenrenten) aus der Rentenversicherung werden nur auf Antrag gewährt
Hat die verstorbene Person bereits Rente aus den gesetzlichen Rentenversicherungen bezogen, soll der überlebende Ehegatte beim Rentenservice der Deutschen Post AG, 04099 Leipzig, innerhalb von 14 Tagen nach dem Todesfall Antrag auf das sog. Sterbevierteljahr (dreimonatiger Vorschuss auf die Witwen-/ Witwerrente in Höhe der Rente der verstorbenen Person) stellen.
Zu beachten ist, dass dieser Antrag auf das „Sterbevierteljahr“ den Rentenantrag selbst nicht erübrigt.
Wenden Sie sich deshalb umgehend an das
Bürgeramt der Stadt Augsburg
Abteilung Sozialversicherung
An der Blauen Kappe 18
86152 Augsburg
Telefon 0821/3 24-4237
Beim Bürgeramt erhalten Sie auch Auskunft und Beratung über Angelegenheiten der Rentenversicherung und über die Krankenversicherung der Rentner.
Verwaltung
Leitung: Frau Krischke |
Am Empfang begrüßt Sie Frau Stegmüller Sie nimmt Anfragen und Sterbefallmeldungen entgegen und leitet diese an die diensthabenden Bestatter/Aufnahmeleiter weiter. |
Rechnungserstellung: Frau Walter |
Haushalt, Stundungen, Niederschlagungen: Herr Donth |
Unsere Aufnahmeleiter (Bestatter*innen) |
Frau Herrmann 0821 324-4053 |
Herr Horych 0821 324-4045 |
Herr Maimer 0821 324-4186 |
Herr Hoffmann 0821 324-4041 |
Unser Fahrdienst |
Herr Birlik |
Herr A. Heß |
Herr R. Heß |
Herr Reichardt |
Bestattungsvorsorge
Warum Bestattungsvorsorge treffen?
Der Gedanke an den Tod ist niemals angenehm. Wer befasst sich denn schon gerne mit dem eigenen Tod? Manchmal müssen wir Schicksalsschläge durch Krankheit, Unfall oder gar Verlust erleiden, dann rückt das Thema der eigenen Bestattung wieder ins Bewusstsein und wer weiß besser als man selbst, welche persönlichen Vorstellungen und Wünsche im Todesfall berücksichtigt werden sollen?
Wie Sie es sich wünschen…
Jeder Mensch hat seine eigene Persönlichkeit und seine eigenen Vorlieben und genau so facettenreich kann auch eine Bestattung ablaufen. Der Bestattungsdienst der Stadt Augsburg möchte durch unsere Beratung mit Ihnen zusammen sicherstellen, dass Sie in jedem Fall eine würdevolle Bestattung finden, die Ihrem Leben und Ihren Vorstellungen gerecht wird und Ihre Einzigartigkeit widerspiegelt.
Immer mehr Menschen haben eine genaue Vorstellung davon, wie ihre eigene Bestattung ablaufen soll. Mit einem Bestattungsvorsorgevertrag können Sie genau diese Vorstellungen festhalten und sicher sein, dass alles einmal so abläuft, wie Sie es geplant haben. Noch mehr Gründe sprechen dafür, dass Sie sich um die letzten Dinge rechtzeitig selbst kümmern:
Wenn Sie alleinstehend sind
Nahe Angehörige oder Freunde zu weit entfernt sind,
Sie ganz einfach Ihre Angehörigen finanziell nicht belasten wollen.
Jeder einzelne Aspekt kann Ihr guter Grund sein, eine Bestattungsvorsorge zu Lebzeiten abzuschließen. Sie entlasten damit vor allem Ihre Angehörigen, die alleine schon durch den menschlichen Verlust genug zu tragen haben.
Wir begleiten Sie in jeder Hinsicht:
- Bestattungsart (z.B. Erd- oder Feuerbestattung)
- Art des Grabes und gewünschter Friedhof
- Auswahl der benötigten Bestattungsartikel,
- Gestaltung und Ablauf der Trauerfeier (z.B. kirchlich oderweltlich, musikalische Umrahmung und Blumenschmuck)
- Wünsche und Formulierung für Traueranzeige und Trauerkarten
- Gestaltung individueller Strebebilder
- Die Gewissheit einer Bestattung in Ihrem eigenen Grab durch einen passenden Grabpflegevertrag mit einer Gärtnerei
- Gewünschte Grabinschrift und Steinmetzarbeiten
- Totenfürsorge bei nicht- und ehelichen Lebensgemeinschaften (Festlegung, dass der Partner/Partnerin z.B. offene Entscheidungen treffen kann)
- Eigene Worte festlegen für die Trauerrede oder ein hinterlegtes Speichermedium mit Lieblingsliedern für die Trauerfeier.
Ein solcher Bestattungsvorsorgevertrag kann und sollte finanziell abgesichert sein, um die Bestattungskosten abzudecken. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten dies bei uns zu hinterlegen:
- Sie haben eine Sterbegeldversicherung oder schließen eine solche ab
- Verpfändetes Sparbuch bei der Stadtsparkasse Augsburg (Vertragspartner) zugunsten des Bestattungsdienstes der Stadt Augsburg
- Anderweitige unwiderrufliche Hinterlegung zugunsten des Bestattungsdienstes durch Ihre Hausbank.
Auch der Bereich der Bestattungskosten ist, wie andere Bereiche im Leben, von Preissteigerungen nicht ausgenommen. Als Sicherheit für Sie und Ihre Angehörigen planen wir bereits im Vorsorgevertrag eine Teuerungsrate mit ein. Sie legen dann fest, was mit einem eventuell verbleibenden Restbetrag geschehen soll.
Bei der Verpfändung von Sparbüchern zugunsten des Bestattungsdienstes ist zu beachten, dass die Banken meist darauf bestehen, dass die vorsorgende Person selbst das Sparbuch eröffnet.
Sollte dies aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein, wird eine notarielle Generalvollmacht benötigt. In Ausnahmefällen kann eine Vorsorgevollmacht vom Krankenhaus akzeptiert werden, bei der durch einen Arzt bestätigt wird, dass sich der Vollmachtgeber bei klarem Bewusstsein befunden hat.
Bei dementen oder sehr kranken Personen macht es durchaus Sinn über eine Betreuung nachzudenken, da diese mehrere Aufgabenkreise (wie z.B. die Vermögenssorge) abdeckt.
Derzeit gängige Sargmodelle und Sargausstattungen
Sargmodelle
Sargausstattungen
Talare
Preise und Details besprechen Sie bitte mit dem für Sie zuständigen Aufnahmeleiter bzw. der zuständigen Aufnahmeleiterin.