Kommunalwahl 2026

Alle sechs Jahre finden in Bayern Kommunalwahlen statt. Augsburgs Bürgerinnen und Bürger entscheiden am 8. März 2026, wer im Stadtrat sitzt und wer Oberbürgermeisterin bzw. Oberbürgermeister (OB) wird.

Aktuelles zur Wahl

Die Wahlbenachrichtigungen werden voraussichtlich ab dem 2. Februar verschickt. Bis spätestens 15. Februar sollten Wählerinnen und Wähler ihre Wahlbenachrichtigungen erhalten haben.

Allgemeine Informationen zur Kommunalwahl 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Wahltag: Sonntag, 8. März 2026
  • Mögliche Stichwahl: Sonntag, 22. März 2026
  • Gewählt werden: Stadtrat und Oberbürgermeisterin bzw. Oberbürgermeister

Wahlberechtigt sind alle Personen, die

  • am Wahltag 18 Jahre alt sind 
  • die deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit haben
  • seit mindestens zwei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Augsburg haben oder in Augsburg ihren Lebensmittelpunkt haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

Es gibt zwei Stimmzettel

  • einen für die Wahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters (OB-Wahl)
  • einen für die Wahl des Stadtrats 

Für die Wahl zum Oberbürgermeister/zur Oberbürgermeisterin haben Sie eine Stimme und dürfen nur eine Person wählen. Das bedeutet: auf dem Stimmzettel für die OB-Wahl machen Wahlberechtigte ein Kreuz. 

Für die Wahl zum Stadtrat haben Sie 60 Stimmen. Diese können Sie 

  • frei verteilen, dabei können Sie einzelnen Personen bis zu 3 Stimmen geben
  • an einen Wahlvorschlag komplett verteilen (Liste wählen; Kreuz bei der Partei oder Wählergruppe)
  • Liste wählen und einen oder mehrere Namen streichen
  • Liste wählen und zusätzlich Stimmen frei verteilen
    • Einen Wahlvorschlag wählen und zusätzlich einzelne Stimmen frei verteilen (pro Person bis zu 3 Stimmen)
    • Hier werden erst die frei verteilten Stimmen zusammengezählt und die restlichen Stimmen an die Partei oder Wählergruppe vergeben

Wichtig: Werden mehr als 60 Einzelstimmen für den Stadtrat bzw. mehr als eine Stimme für die OB-Wahl vergeben, ist der Stimmzettel ungültig


Im Stadtrat sind die Parteien, Wählergruppen und Personen vertreten, die bei der Kommunalwahl die meisten Stimmen bekommen haben. Eine Prozent-Hürde gibt es nicht. Die Sitze werden nach dem Höchstzahlverfahren (nach Sainte-Laguë/Schepers) verteilt.
In Augsburg gibt es derzeit 60 stimmberechtigte Stadtratsmitglieder. Die Anzahl ist immer abhängig von der Einwohnerzahl. Der Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister (OB) führt den Vorsitz im Stadtrat und hat dort die 61. Stimme. 
Weitere Informationen über die Stadtpolitik


Sollte es zu einer Stichwahl kommen, findet diese am Sonntag, 22. März 2026, statt.


Wahlbenachrichtigungen

Wahlberechtigte werden automatisch per Post benachrichtigt. Die Wahlbenachrichtigung ist z.B. für das Beantragen der Briefwahlunterlagen und das Wählen am Wahltag wichtig.

Die Wahlbenachrichtigungen für die Kommunalwahl 2026 werden ab dem 2. Februar zugestellt. Bis zum 15. Februar sollten Wählerinnen und Wähler ihre Wahlbenachrichtigungen erhalten haben. 

Mit der Wahlbenachrichtigung können Wahlberechtigte am Wahltag im Wahllokal abstimmen oder im Vorfeld Briefwahlunterlagen beantragen.


Wer bis Sonntag, 15. Februar, keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat oder wer seine Benachrichtigung verloren hat, kann beim Wahlamt eine neue Wahlbenachrichtigung anfordern. Dies geht telefonisch unter 0821 324-1950, per E-Mail an briefwahl@augsburg.de oder mit dem verschlüsselten Kontaktformular.


Alle Informationen zur Briefwahl

Online, per Post oder persönlich – mit der Briefwahl sind Sie flexibel.

Mit der Wahlbenachrichtigung können Sie Briefwahlunterlagen online über das Bürgerservice-Portal oder per Post beantragen. Diese füllen Sie dann aus und schicken sie rechtzeitig an die Stadt zurück.

Außerdem können Sie die Briefwahlunterlagen ab Montag, 16. Februar, persönlich im Bürgerbüro Stadtmitte abholen oder eine weitere Person dafür bevollmächtigen.


Der späteste Termin zur Online-Beantragung ist Dienstag, 3. März, 18 Uhr.

Der späteste Termin zur Selbst-Abholung oder Abholung durch eine bevollmächtigte Person im Bürgerbüro Stadtmitte ist Freitag, 6. März, 15 Uhr.


Ab Montag, 16. Februar, können Sie im Bürgerbüro Stadtmitte auch vor Ort mit Briefwahlunterlagen wählen. Das geht bis Freitag, 6. März, 15 Uhr. 

Sie brauchen dafür ihren gültigen Lichtbildausweis und nach Möglichkeit die Wahlbenachrichtigung.


Wahllokale in Augsburg

Sie möchten vor persönlich vor Ort Ihre Stimme abgeben? Hier finden Sie alle Informationen.

In welchem Wahllokal Sie wählen können, erfahren Sie direkt auf Ihrer Wahlbenachrichtigung oder Sie nutzen unseren Wahllokalfinder.


Die Wahllokale haben am Sonntag, 8. März, von 8 bis 18 Uhr geöffnet.


Ja, 105 der Wahllokale sind barrierefrei zugänglich. Hier finden Sie die Auflistung

Sollte Ihr Wahllokal nicht barrierefrei sein, gibt es zwei Möglichkeiten: 


  • die eigene Wahlbenachrichtigung
  • einen gültigen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis oder Reisepass)

Informationen für Wahlhelfende

Rund 1600 ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer unterstützen bei der Auszählung der Stimmen. 

Nein, zur Kommunalwahl 2026 haben sich genügend Wahlhelferinnen und -helfer gemeldet. Auch die Warteliste ist bereits voll. Wir bedanken uns für das große Engagement zur Mithilfe!


Alles Wichtige finden Sie auf der Seite Informationen für Wahlhelfende.


Informationen für Parteien

  • Die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen endete am 8. Januar 2026.
  • Der Wahlausschuss tagte am 20. Januar 2026. Er beschließt über die Gültigkeit der eingereichten Wahlvorschläge.