Kommunalwahl 2026

Alle sechs Jahre finden in Bayern Kommunalwahlen statt. Augsburgs Bürgerinnen und Bürger haben am 8. März 2026 entschieden, wer bis 2032 im Stadtrat sitzt. Bei der OB-Wahl kommt es am 22. März zur Stichwahl zwischen Amtsinhaberin Eva Weber (CSU) und Dr. Florian Freund (SPD).



Aktuelles zur Wahl


Stichwahl am 22. März   
Die bisher beantragten Stimmzettel für die Stichwahl sind versendet. Bitte schicken Sie diese zeitnah ausgefüllt zurück. Alternativ können Sie Ihre Briefwahlunterlagen im Wahlbriefkasten am Bürgerbüro Stadtmitte einwerfen. Oder zu den regulären Öffnungszeiten in einem der Bürgerbüros (Haunstetten, Lechhausen, Kriegshaber, Hochzoll) abgeben.

Sie haben bisher noch keine Briefwahlunterlagen für die Stichwahl beantragt? Sie können Ihre Briefwahlunterlagen persönlich im Bürgerbüro Stadtmitte beantragen. Das geht bis Freitag, 20. März, um 15 Uhr. Sie können direkt vor Ort Ihre Stimme abgeben. Online ist die Beantragung nicht mehr möglich. 

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht mehr haben, können Sie mit einem gültigen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis oder Reisepass) trotzdem im Wahllokal wählen. Die Vorlage der Wahlbenachrichtigung ist nicht zwingend notwendig.

Stichwahl

Das Wichtigste in Kürze

  • Stichwahl: Sonntag, 22. März 2026 von 8 bis 18 Uhr
  • Gewählt werden: Oberbürgermeisterin bzw. Oberbürgermeister

Allgemeine Informationen zur Kommunalwahl 2026

Wahlberechtigt sind alle Personen, die

  • am Wahltag 18 Jahre alt sind 
  • die deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit haben
  • seit mindestens zwei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Augsburg haben oder in Augsburg ihren Lebensmittelpunkt haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

Allgemeine Informationen zur Stichwahl

Bei der OB-Wahl kommt es zur Stichwahl zwischen Amtsinhaberin Eva Weber (CSU) und Dr. Florian Freund (SPD).

Die Stichwahl findet am Sonntag, 22. März 2026, von 8 bis 18 Uhr statt.


Gewählt werden die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister. Sie haben eine Stimme und dürfen nur eine Person wählen. Das bedeutet: auf dem Stimmzettel für die OB-Wahl machen Wahlberechtigte ein Kreuz. 


  • die eigene Wahlbenachrichtigung
  • einen gültigen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis oder Reisepass)

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht mehr haben, können Sie mit einem gültigen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis oder Reisepass) trotzdem im Wahllokal wählen.


Es gibt einen Stimmzettel für die Stichwahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisterin. 

Musterstimmzettel

Am Wahlabend, 22. März, wird das erste Zwischenergebnis gegen 18:45 Uhr veröffentlicht. Wenn alle Stimmen ausgezählt sind, steht das vorläufige Endergebnis fest. Das wird gegen 20:00 Uhr erwartet. 

Am Dienstag, 24. März, tagt der Wahlausschuss. Erst dann steht das amtliche Endergebnis fest.


Informationen zur Briefwahl

Sie sind bei der Stichwahl nicht in Augsburg? Hier finden Sie alle Informationen.

Sofern Sie mit ihrem ersten Antrag auch Briefwahl für die Stichwahl beantragt haben, müssen Sie nichts weiter veranlassen. Sie erhalten die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl unaufgefordert.

Sie haben bisher noch keine Briefwahlunterlagen für die Stichwahl beantragt? 

Sie können Ihre Briefwahlunterlagen persönlich im Bürgerbüro Stadtmitte an der Blauen Kappe beantragen und abholen. Hier können Sie auch gleich direkt vor Ort Ihre Stimme abgeben und den Stimmzettel einwerfen. 

Bitte beachten Sie: Wenn eine andere Person für Sie Briefwahlunterlagen beantragen und abholen soll, braucht diese Person eine entsprechende Vollmacht (auch für die Entgegennahme der Wahlunterlagen).


Sie können Ihre Briefwahlunterlagen persönlich im Bürgerbüro Stadtmitte an der Blauen Kappe beantragen und direkt mitnehmen. Das geht bis Freitag, 20. März, um 15 Uhr zu den folgenden Öffnungszeiten:

Mittwoch, 18. März: 7 bis 15 Uhr 

Donnerstag, 19. März: 8 bis 17:30 Uhr 

Freitag, 20. März: 8 bis 15 Uhr 

 


Wenn Sie Ihre Unterlagen nicht selbst abholen können, kann eine andere Person die Unterlagen für Sie im Bürgerbüro beantragen und abholen. Diese Person braucht eine entsprechende Vollmacht (auch für die Entgegennahme der Wahlunterlagen).

 


Wahlunterlagen müssen bis spätestens zur Stichwahl am Sonntag, 22. März, um 18 Uhr beim Bürgeramt eingetroffen sein. Schicken Sie Ihre Unterlagen daher unbedingt zeitnah zurück.

Empfohlen wird, die Unterlagen direkt am Wahlbriefkasten am Bürgerbüro Stadtmitte, An der Blauen Kappe 18, einzuwerfen. Oder Sie geben Ihre Briefwahlunterlagen zu den regulären Öffnungszeiten in einem der Bürgerbüros (Haunstetten, Lechhausen, Kriegshaber, Hochzoll) ab. 


Weitere Fragen zur Briefwahl können Sie online über das Kontaktformular Briefwahl stellen. 

Außerdem erreichen Sie uns telefonisch über die Hotline Briefwahl unter 0821 324-1950. Beachten Sie, dass telefonisch nur Fragen aber keine Anträge zur Briefwahl entgegengenommen werden können. 


Bei der Beantragung der Briefwahlunterlage für die Wahl am 8. März konnten Bürgerinnen und Bürger die Briefwahl für eine mögliche Stichwahl direkt mit beantragen. 

Es liegen zum Zeitpunkt der Kommunalwahl bereits 57.761 Vormerkungen für die Stichwahl vor – bei knapp über 60.000 ausgestellten Briefwahlunterlagen für die Wahlen am 8. März.

Wer sich nicht sicher ist, ob er bereits Briefwahlunterlagen mit beantragt hat, kann telefonisch unter der 0821 324-1950 nachfragen. 


Der Versand der Briefwahlunterlagen ist am Mittwoch, 11. März, gestartet. 


Wahllokale in Augsburg

Sie möchten vor persönlich vor Ort Ihre Stimme abgeben? Hier finden Sie alle Informationen.

In welchem Wahllokal Sie wählen können, erfahren Sie direkt auf Ihrer Wahlbenachrichtigung oder Sie nutzen unseren Wahllokalfinder.


Die Wahllokale haben am Sonntag, 22. März, von 8 bis 18 Uhr geöffnet.


Wer am 22. März nicht wählen kann, kann vorab direkt vor Ort im Bürgerbüro Stadtmitte, An der Blauen Kappe 18, wählen. Das geht bis Freitag, 20. März, 15 Uhr zu den folgenden Öffnungszeiten:

Mo: 8 bis 15 Uhr 

Di:  8 bis 15 Uhr 

Mi:  7 bis 15 Uhr 

Do: 8 bis 17:30 Uhr 

Fr:  8 bis 15 Uhr 

Sa: 9 bis 12 Uhr 

So: 8 bis 18 Uhr


Ja, 105 der Wahllokale sind barrierefrei zugänglich. Hier finden Sie die Auflistung

Sollte Ihr Wahllokal nicht barrierefrei sein, können Sie per Briefwahl wählen:

Online können Sie Briefwahlunterlagen über das Bürgerservice-Portal beantragen. Oder per Mail an briefwahl@augsburg.de – bitte Name, Geburtsdatum und Anschrift angeben. 

Außerdem können Sie Ihre Briefwahlunterlagen persönlich im Bürgerbüro Stadtmitte an der Blauen Kappe beantragen. Das geht bis Freitag, 20. März, um 15 Uhr.

Bitte beachten Sie: Wenn eine andere Person für Sie Briefwahlunterlagen abholen soll, braucht sie dafür eine Vollmacht (auch für die Entgegennahme der Wahlunterlagen).

Wenn Sie Fragen zur Briefwahl haben, erreichen Sie das Bürgeramt online über das Kontaktformular Briefwahl oder telefonisch unter 0821 324-1950.


Doch. Mit einer schriftlichen Vollmacht, einem ärztlichen Attest und Ihrem Ausweis kann jemand für Sie Briefwahlunterlagen abholen. Das geht bis 15 Uhr am Wahltag, 22. März, im Bürgerbüro Stadtmitte.


Informationen für Wahlhelfende

Rund 1600 ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer unterstützen bei der Auszählung der Stimmen. 

Aktuell werden keine Wahlhelfenden gesucht.

Alle Informationen auf unserer Seite Infos für Wahlhelfende


Alles Wichtige finden Sie auf der Seite Informationen für Wahlhelfende.


Informationen für Parteien

  • Die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen endete am 8. Januar 2026.
  • Der Wahlausschuss tagte am 20. Januar 2026. Er beschließt über die Gültigkeit der eingereichten Wahlvorschläge.