
Mietspiegel
Seit 2016 ist die Stadt Augsburg ein Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt. Deshalb gilt im Stadtgebiet bei Neuvermietungen die Mietpreisbremse; für Mieterhöhungen gilt eine reduzierte Kappungsgrenze.
Stadt Augsburg startet Befragungen für den Mietspiegel 2025
Die Stadt Augsburg erneuert zum fünften Mal ihren qualifizierten Mietspiegel. Dazu startet ab sofort eine umfassende Befragung von per Zufallsprinzip ausgewählten 10.000 Mieterinnen und Mietern von Wohnraum in Augsburg. Die Teilnahme ist verpflichtend. Die Ergebnisse fließen in die Neuerstellung des Mietspiegels ein, der zum 1. Dezember 2025 veröffentlicht werden soll.
EMA-Institut stellt Fragebögen demnächst per Post zu
Das Amt für Wohnbauförderung und Wohnen hat mit der Durchführung der Mietspiegelbefragungen und der Erstellung des Mietspiegels sowie eines Gutachtens für die sogenannten Mietobergrenzen für die Kosten der Unterkunft das EMA-Institut für empirische Marktanalysen beauftragt. Dieses stellt den Mieterinnen und Mietern die Befragungsunterlagen in den nächsten Tagen per Post zu. Abgefragt werden Größe, Baujahr, Ausstattung, Wohnlage und verschiedene Wohnwertmerkmale sowie die Miethöhe zum Stichmonat Juni 2025. Relevant sind alle Mietobjekte auf dem freien Wohnungsmarkt, bei denen in den vergangenen sechs Jahren die Miethöhe angepasst wurde oder die neuvermietet wurden.
Es besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, muss mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro rechnen.
Fragebögen sind bis Mitte August schriftlich oder online auszufüllen
Abgabefrist der ausgefüllten Fragebögen ist Mitte August. Sie können portofrei per Post an das EMA-Institut zurückgesendet oder bequem online ausgefüllt werden. Ein QR-Code und ein persönlicher Zugangs-PIN sind den Unterlagen beigefügt. Anschließend prüft das beauftragte Institut die Daten und wertet diese anonymisiert für die Mietspiegelerstellung aus.
Grundlage für Mietpreisbremse und faire Mieten
Augsburg gilt seit 2016 als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt. Deshalb greift bei Neuvermietungen die Mietpreisbremse. Für Mieterhöhungen gilt eine reduzierte Kappungsgrenze. Damit diese beiden Regelungen angewendet werden können, ist ein qualifizierter Mietspiegel notwendig. Mit seiner Hilfe kann die ortsübliche Vergleichsmiete, also die tatsächliche Miete, die für vergleichbaren Wohnraum in Augsburg bezahlt wird, ermittelt werden. Der Mietspiegel schafft Markttransparenz und ist damit eine Orientierungshilfe zur Bestimmung der Miethöhe für alle Teilnehmenden am Wohnungsmarkt. Alle zwei Jahre wird er anhand von Befragungen neu erstellt bzw. fortgeschrieben. Der neue Mietspiegel soll zum 1. Dezember 2025 veröffentlicht werden.