Beschreibung
Um von einer deutschen Auslandsvertretung ein Besuchs- und Touristenvisum (für einen Aufenthalt von höchstens 3 Monaten und ohne Aufnahme einer Erwerbstätigkeit) zu erhalten, benötigen die Staatsangehörigen von zahlreichen Ländern eine sogenannte Verpflichtungserklärung. Bei einer Verpflichtungserklärung handelt es sich um die schriftliche Erklärung, die Kosten des Lebensunterhalts eines Ausländers/einer Ausländerin einschließlich der Versorgung mit Wohnraum und der Versorgung im Krankheitsfalle und bei Pflegebedürftigkeit sowie der Ausreise zu übernehmen.
Das Visum wird als "Schengen-Visum" erteilt, dieses berechtigt zur Einreise und zum Aufenthalt in allen Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens (Deutschland,Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Luxemburg, Litauen, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn). Die Erteilung und Verlängerung eines Schengen-Visums richtet sich in all diesen Staaten nach einheitlichen, verbindlichen Regeln.
Weitere Informationen finden Sie unter Ausländerbehörde
Zuständige Dienststelle