Grundstücksteilung in Sanierungsgebieten und Entwicklungsbereichen
Adresse & Kontakte
Rathausplatz 1 86150 Augsburg | Lage im Stadtplan |
Telefon | 0821 324-6521 |
Fax | 0821 324-6503 |
zd.stadtplanung@augsburg.de | |
Anna Müller | |
Internet | www.augsburg.de/stadtplanung |
Öffnungszeiten
Mo - Mi: | 08:30 - 16:00 Uhr |
Do: | 08:30 - 17:00 Uhr |
Fr: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Terminvereinbarung empfehlenswert
Beschreibung
Die Veräußerung und Teilung von Grundstücken ist nur in förmlich festgelegten Umlegungs- und Sanierungsgebieten sowie Entwicklungsbereichen genehmigungspflichtig. Ob eine Genehmigungspflicht für die Teilung eines Grundstücks besteht, ist am entsprechenden Vermerk im Grundbuch zu erkennen.
In der Regel reicht der beurkundende Notar hierfür einen Antrag beim Geodatenamt (Umlegungsgebiet) oder beim Stadtplanungsamt (Sanierungsgebiet oder Entwicklungsbereich) ein.
Zuständige Dienststelle
Formulare
Eine Vermessung kann
- als digitaler Antrag über das BayernPortal oder
- als analoger Antrag oder
- vor Ort direkt beim zuständigen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ADBV)
beantragt werden. Alle Informationen hierzu finden Sie unter https://www.vermessung.bayern.de/vermessung/grundstck/teilung.html.
Weitere Infos/Links