Grundstücksteilung in Sanierungsgebieten und Entwicklungsbereichen

Adresse & Kontakte

Rathausplatz 1
86150 Augsburg
Lage im Stadtplan
Telefon 0821 324-6521
Fax 0821 324-6503
E-Mail zd.stadtplanung@augsburg.de
  Anna Müller
Internet www.augsburg.de/stadtplanung
   

Öffnungszeiten

Mo - Mi: 08:30 - 16:00 Uhr
Do: 08:30 - 17:00 Uhr
Fr: 08:30 - 12:00 Uhr

Terminvereinbarung empfehlenswert
 

Beschreibung

Die Veräußerung und Teilung von Grundstücken ist nur in förmlich festgelegten Umlegungs- und Sanierungsgebieten sowie Entwicklungsbereichen genehmigungspflichtig. Ob eine Genehmigungspflicht für die Teilung eines Grundstücks besteht, ist am entsprechenden Vermerk im Grundbuch zu erkennen.

In der Regel reicht der beurkundende Notar hierfür einen Antrag beim Geodatenamt (Umlegungsgebiet) oder beim Stadtplanungsamt (Sanierungsgebiet oder Entwicklungsbereich) ein.

 

Zuständige Dienststelle

Formulare

Eine Vermessung kann

  • als digitaler Antrag über das BayernPortal oder
  • als analoger Antrag oder
  • vor Ort direkt beim zuständigen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ADBV)

beantragt werden. Alle Informationen hierzu finden Sie unter https://www.vermessung.bayern.de/vermessung/grundstck/teilung.html.