Baustellenregelungen
Adresse & Kontakte
Straßenverkehr | |
Karlstraße 2 86150 Augsburg | Lage im Stadtplan |
Telefon | 0821 324-9205 |
Fax | 0821 324-9203 |
baustellen.mtba@augsburg.de. | |
3. Stock, Zimmer 327 | |
Öffnungszeiten
Wir sind für Sie da: | ||
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Individuelle Servicezeiten nach Vereinbarung | ||
Beschreibung
Bei Baustellen, die den öffentlichen Verkehrsraum betreffen, ist es erforderlich, den Verkehr mittels Verkehrszeichen gesichert zu führen. Deshalb werden die vom Bauherren oder dessen Beauftragten vorgelegten Pläne zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherung mit den verschiedenen Stellen der Polizei und den zuständigen Stellen der Stadtverwaltung abgeklärt und genehmigt.
Zuständige Dienststelle
Unterlagen
Es wird ein Antrag mit Verkehrszeichenplan benötigt. Das Onlineformular finden Sie im Menu „Formulare“.
Der Antrag ist mindestens 14 Arbeitstage vor Beginn der Arbeiten einzureichen.
Aufgrund von jahreszeitlichen Schwankungen infolge erhöhter Antragszahlen kann sich der Bearbeitungszeitraum verlängern.
Für jeden Bauabschnitt sind Verkehrszeichenpläne (bei schriftlicher Antragstellung bitte in zweifacher Ausfertigung) beizufügen, aus denen ersichtlich ist:
- die tatsächlichen Fahrbahnbreiten
- die tatsächlichen Gehwegbreiten
- die tatsächlichen Radwegbreiten
- die in Anspruch genommenen Flächen (Aufgrabung + Arbeitsraum + Baustofflagerfläche + Fläche für Verkehrseinrichtungen + sonstige in Anspruch genommene Flächen)
- vor Ort bestehende Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen und Markierungen
- Straßeneinbauten
- Straßenbahngleise
- besondere Gleiskörper
- Grünflächen
- Bäume
- Masten
- etc.
Zusätzlich muss die für die Kennzeichnung, Absperrung und Verkehrsführung (inkl. Umleitung) der Arbeitsstelle erforderliche Beschilderung, Markierung und Verkehrseinrichtung enthalten sein.
Für evtl. notwendige Lichtsignalanlagen sind Signallagepläne und Signalzeitpläne beizufügen.
Kosten
Die Gebühren sind abhängig von der Dauer der Baustelle und der Größe der benötigten Verkehrsfläche.
Wichtige Hinweise
Wir weisen darauf hin, dass nach erfolgter Genehmigung der Arbeitsstelle eine Kontrolle der aufgestellten Verkehrszeichen durch die Polizei und die Genehmigungsbehörde erfolgt.
Vorlagen
BITTE BEACHTEN: Aufgrund der Umstellung auf die Vorgaben der RSA21 können keine Regelpläne zur Verfügung gestellt werden.