Berufliche Anerkennung
Reglementierte Berufe
In den reglementierten Berufen brauchen Sie für die Ausübung des Berufs oder das Führen der Berufsbezeichnung eine Anerkennung Ihrer Berufsqualifikationen. Ohne eine Anerkennung dürfen Sie mit Ihrem im Ausland erworbenen Berufsabschluss in Deutschland in diesen Berufen nicht arbeiten. In Deutschland reglementierte Berufe sind zum Beispiel Arzt, Krankenpfleger, Rechtsanwalt, Lehrer, Erzieher und Ingenieur. Eine Liste mit allen Berufen, die in Deutschland reglementiert sind, finden Sie auf der Internetseite „Reglementierte Berufe Datenbank“.
Nicht reglementierte Berufe
In nicht reglementierten Berufen ist eine Anerkennung keine zwingende Voraussetzung für die Berufsausübung. In diesen Berufen kann man sich direkt auf dem Arbeitsmarkt bewerben und arbeiten. Eine Bewertung Ihres Abschlusses kann aber hilfreich sein, um Arbeitgebern und Unternehmen Ihre ausländische Qualifikation verständlicher zu machen. Außerdem eröffnet ein als gleichwertig anerkannter Abschluss den Zugang zu beruflichen Fortbildungen. Nicht reglementiert sind in Deutschland alle sogenannten Ausbildungsberufe, das heißt die Berufe, die im dualen System ausgebildet werden.
Besonderheit im akademischen Bereich
Für ausländische Hochschulabschlüsse, die nicht zu einem reglementierten Beruf hinführen brauchen Sie keine Anerkennung. Das gilt zum Beispiel für Mathematiker, Ökonomen oder Journalisten. Es besteht die Möglichkeit, eine individuelle Zeugnisbewertung bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) zu beantragen. Das kann für Bewerbungen hilfreich sein.
Berufliche Anerkennung für Bürger aus EU, EWR und der Schweiz
In bestimmten Berufen werden die Qualifikationen auf Antrag automatisch, das heißt ohne Prüfung der individuellen Ausbildungsinhalte, anerkannt. Bedingung ist, dass die Qualifikation nachgewiesen wird. Diese wird in dem jeweiligen Anhang der Richtlinie für den einzelnen Mitglied-/Vertragsstaat aufgeführt. Die Regelung gilt für:
- Ärzte
- Zahnärzte
- Tierärzte
- Apotheker
- Architekten
- Gesundheits- und Krankenpfleger (allgemeine Pflege)
- Hebammen/Entbindungspfleger
Eine automatische Anerkennung in diesen Berufen ist möglich, weil sich die Mitglied-/Vertragsstaaten auf bestimmte Mindestanforderungen an die Ausbildung geeinigt haben. Somit ist sichergestellt, dass die Ausbildungen in den jeweiligen Staaten im Wesentlichen übereinstimmen. De Lernergebnisse sind vergleichbar.
Bei Qualifikationen für einen anderen reglementierten Beruf erfolgt die Anerkennung nach Prüfung der individuellen Ausbildungsinhalte und ggf. der Berufserfahrung des Antragstellers.
Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)
Inhabern deutscher beruflicher Qualifikationen gibt die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) Auskunft über das Anerkennungsverfahren in dem jeweiligen EU-/EWR-Staat und erteilt den ausländischen Informationsstellen Auskunft über den jeweiligen deutschen Ausbildungsgang und die mit dem Abschluss verbundenen beruflichen Berechtigungen. Staatsangehörige von Mitglied-/Vertragsstaaten, die in einem dieser Staaten eine berufliche Qualifikation für einen in Deutschland reglementierten Beruf erlangt haben, informiert sie über das Anerkennungsverfahren und die Zuständigkeiten in Deutschland. Den deutschen Anerkennungsstellen gibt sie Empfehlungen zur Anerkennung auf Grundlage der EU Richtlinien.
MigraNet: Anerkennungs-Beratung in Augsburg
In Augsburg haben Sie einen kompetenten Ansprechpartner im Bereich der Anerkennung von Abschlüssen aus dem Ausland: Regionales Beratungsnetzwerk MigraNet, Projekt Anerkennungsberatung. Hier werden Sie über die Zuständigkeiten und Möglichkeiten zum Thema aufgeklärt. Die Mitarbeiter unterstützen und begleiten Sie beim gesamten Prozess. Bringen Sie zu Ihrem Termin am besten gleich Ihr Zeugnis (falls vorhanden in Deutsch übersetzt), Ihren Pass oder Ausweis und Ihren Lebenslauf mit. Auch weitere Dokumente, die Sie eventuell schon bekommen haben.