Unbedenklichkeitsbescheinigung
Adresse & Kontakte
Rathausplatz 2a 86150 Augsburg | Lage im Stadtplan |
Fax | 0821 324-9143 |
vollstreckung.stadtkasse@augsburg.de | |
Ihre Ansprechpartner finden Sie hier. | |
Verwaltungsgebäude 2, UG |
Öffnungszeiten
Beschreibung
Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) ist eine befristete Erklärung, die bestätigt, dass für die antragstellende Person bzw. Gesellschaft momentan keine Steuerrückstände bei der Stadt Augsburg bestehen.
Die UBB wird zu unterschiedlichen Anlässen, insbesondere für die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen und die Erlangung gewerberechtlicher Erlaubnisse (§§ 30 ff. GewO) benötigt, z.B. für:
- die Erteilung einer Konzession für eine Schank- und Speisewirtschaft
- die Erteilung einer Konzession für eine Spielhalle
- die Erteilung einer Konzession für ein Taxigewerbe
- die Erteilung einer Konzession für ein Bewachungsgewerbe die Ausgabe einer Reisegewerbekarte
Voraussetzunmgen
- Es dürfen keine Steuerrückstände bei der Stadt Augsburg bestehen.
- Die Bearbeitungsgebühren sind im Voraus zu bezahlen
Zuständige Dienststelle
Antragstellung
Es ist eine Online-Beantragung über den Formular-Service der Stadt Augsburg vorgesehen.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird per Post zugesandt. Eine persönliche Abholung ist nicht möglich
Kosten
Für die Erstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung fällt eine Gebühr in Höhe von 20,00 € an. Diese Gebühr ist im Voraus zu bezahlen.
Hinweis:
Eine Barzahlung außerhalb der Öffnungszeiten des Kassenschalters ist NICHT möglich.
Dieser ist wie folgt geöffnet:
- Mo-Do: 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr
- Do: 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr
- Fr: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr