Unbedenklichkeitsbescheinigung

Adresse & Kontakte

Rathausplatz 2a
86150 Augsburg
Lage im Stadtplan
Fax 0821 324-9143
E-Mail    vollstreckung.stadtkasse@augsburg.de

Ihre Ansprechpartner finden Sie hier.
Verwaltungsgebäude 2, UG

Öffnungszeiten


Beschreibung

Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) ist eine befristete Erklärung, die bestätigt, dass für die antragstellende Person bzw. Gesellschaft momentan keine Steuerrückstände bei der Stadt Augsburg bestehen.  

Die UBB wird zu unterschiedlichen Anlässen, insbesondere für die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen und die Erlangung gewerberechtlicher Erlaubnisse (§§ 30 ff. GewO) benötigt, z.B. für:

  • die Erteilung einer Konzession für eine Schank- und Speisewirtschaft
  • die Erteilung einer Konzession für eine Spielhalle
  • die Erteilung einer Konzession für ein Taxigewerbe
  • die Erteilung einer Konzession für ein Bewachungsgewerbe die Ausgabe einer Reisegewerbekarte

Voraussetzunmgen

  • Es dürfen keine Steuerrückstände bei der Stadt Augsburg bestehen.
  • Die Bearbeitungsgebühren sind im Voraus zu bezahlen

Zuständige Dienststelle

Antragstellung

Es ist eine Online-Beantragung über den Formular-Service der Stadt Augsburg vorgesehen.

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird per Post zugesandt. Eine persönliche Abholung ist nicht möglich

Kosten

Für die Erstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung fällt eine Gebühr in Höhe von 20,00 € an. Diese Gebühr ist im Voraus zu bezahlen.

Hinweis:
Eine Barzahlung außerhalb der Öffnungszeiten des Kassenschalters ist NICHT möglich.

Dieser ist wie folgt geöffnet:

  • Mo-Do: 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr
  • Do: 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr
  • Fr: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr