Stadtrat und -verwaltung
Die Belange Augsburgs liegen in den Händen von Stadtrat und Stadtverwaltung. Beide werden von der Oberbürgermeisterin geleitet. Der Stadtrat (60 Sitze) als politische Vertretung der Bürger ist das höchste Gremium, das über alle wichtigen Angelegenheiten entscheidet und die Grundsätze und Richtlinien für die Verwaltung festlegt.
Alltägliche Angelegenheiten regeln die Verwaltung und ihre höchste Repräsentantin, die Oberbürgermeisterin, in alleiniger Zuständigkeit. Die genaue Abgrenzung der Kompetenzen ist in der Gemeindeordnung festgelegt.
Während die Oberbürgermeisterin direkt von den Bürgern gewählt wird, bestimmt der Stadtrat seine Stellvertreter (2. und 3. Bürgermeister) aus seinen Mitgliedern. Zusätzlich werden berufsmäßige Stadträte (Referenten) gewählt, die im Rat Rede- und Antragsrecht in den sie betreffenden Angelegenheiten haben.