Stadtteilfeste – Lechhauser Kirchweih und Gögginger Frühlingsfest

Neben dem Augsburger Plärrer, Bayerisch-Schwabens größtem Volksfest, geht es auch in den Stadtteilen regelmäßig rund. Den Auftakt der Volksfestsaison macht das Gögginger Frühlingsfest. Im Oktober wird in Lechhausen gefeiert.

Gögginger Frühlingsfest 2025

Mit dem Gögginger Frühlingsfest startet Augsburg in die neue Volksfestsaison des Jahres. Auch heuer nimmt Oberbürgermeisterin Eva Weber am Freitag, 28. März 2025 um 17 Uhr den Fassanstich im Festzelt Binswanger vor und eröffnet damit das erste Volksfest im Jahr 2025 in Augsburg.

Öffnungszeiten in diesem Jahr

  • Freitag, 28. März bis Sonntag, 6. April
  • Montag bis Samstag von 14 bis 23 Uhr
  • Sonntags von 10:30 bis 23 Uhr

Für ein buntes und abwechslungsreiches Programm ist gesorgt. Es gibt ein Kinderkarussell, einen Stand mit Pfeilwerfen, Autoscooter, einen Greifautomaten und eine Tombola. Um das leibliche Wohl kümmern sich mehrere Imbissstände und ein Süßwarenstand.

Programm im Festzelt

Familienfreundliches und sicheres Volksfest

Um die Sicherheit des Volksfestes zu gewährleisten, hat die Stadt Augsburg erneut für dessen Dauer wieder eine Verordnung für das Umfeld des Gögginger Frühlingsfestes erlassen. Danach ist es untersagt, in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 18 bis 6 Uhr und von Freitag bis Sonntag von 16 bis 6 Uhr alkoholische Getränke aller Art in den das Festgelände umgebenden Bereich mitzubringen oder dort zu konsumieren. Zudem ist ein Sicherheitsdienst zu den Hauptzeiten beauftragt, die Einhaltung der geltenden Vorschriften zu kontrollieren.

Mobile Sperren sichern Festgelände-Eingang

Vom 28. März bis 6. April wird die Pfarrer-Bogner-Straße von Süden kommend zur Einbahnstraße. Das Festgelände wird am Eingang mit mobilen Sperren gesichert. Im Bedarfsfall werden die Sperren für Rettungsfahrzeuge geöffnet. Der Ordnungsdienst ist im Umfeld unterwegs, um Beeinträchtigungen für die Anwohnerschaft so gering wie möglich zu halten und Jugendschutzkontrollen durchzuführen.
 


Impressionen vom Gögginger Frühlingsfest 2025

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Die Stadt Augsburg sucht einen Betreiber für den Festzeltbereich auf der Lechhauser Kirchweih 2025

Alle Informationen finden Sie hier in der Ausschreibung.

Einsendeschluss für Bewerbungen ist Sonntag, 30.03.2025.

Lechhauser Kirchweih

Die Lechhauser Kirchweih beginnt jedes Jahr am Kirchweihsamstag. Kirchweihsonntag ist der dritte Sonntag im Monat Oktober. Der Umzug zum Start der Kirchweih wird von der ARGE Lechhausen organisiert und führt vom Marienplatz über die Stätzlinger-, Blücher- und Brunnenstraße zum neuen Festzelt an der Klausstraße.Der Vergnügungspark erstreckt sich von der Einmündung Brunnenstraße entlang der Klausstraße.

Lechhauser Kirchweih 2025: 18. bis 26. Oktober

Impressionen von der Lechhauser Kirchweih 2024

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Gögginger Frühlingsfest

Mit dem Fassanstich in Göggingen eröffnet traditionell die Augsburger Volksfestsaison. Neben dem Festzelt der Familien Binswanger & Kempter sind auf dem Gögginger Frühlingsfest einige Karussells und Buden zu finden. Das erste Mal wurde das Fest 1969 ausgerichtet – ursprünglich als Starkbierfest zur 1000-Jahr-Feier der damals noch eigenständigen Gemeinde Göggingen.

Gögginger Frühlingsfest 2025: 28. März bis 6. April

Impressionen vom Frühlingsfest 2024

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Informationen für Schausteller

Schausteller, die an den Stadtteilfesten teilnehmen möchten, senden ihre Bewerbung an das Marktamt. Bewerbungsschluss ist der der 5. Januar für das Gögginger Frühlingsfest und der 1. August für die Lechhauser Kirchweih.

Folgende Informationen werden benötigt:

  • persönliche Daten: Name, Vorname, Adresse, Telefonnummer/Handynummer, E-Mail
  • Konzept, Darstellung und Beschreibung der Waren oder Dienstleistungen
  • Erfahrungen aus der Tätigkeit im Reisegewerbe
  • Art, Größe, Tiefe und Höhe des Geschäfts
  • Größe der Verkaufsfläche
  • technische Daten
  • aktuelles Bildmaterial

Erfolgt eine Zulassung zur Lechhauser Kirchweih oder zum Gögginger Frühlingsfest entstehen zusätzlich zu den Platzgeldern Verwaltungskosten in Höhe von 30 Euro.

Rechtliche Voraussetzung für die Zulassung zu unseren Volksfesten ist eine gültige Reisegewerbekarte im Sinne des § 55 Gewerbeordnung. Diese legen Sie bitte als Kopie den Bewerbungsunterlagen bei. Ein Bescheid über die Zulassungsentscheidung erfolgt nach Abschluss des Vergabeverfahrens innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der Bewerbungsfrist. Die Entscheidungsfrist kann aus wichtigem Grund verlängert werden.