Stadtteilfeste – Lechhauser Kirchweih und Gögginger Frühlingsfest

Neben dem Augsburger Plärrer, Bayerisch-Schwabens größtem Volksfest, geht es auch in den Stadtteilen regelmäßig rund. Den Auftakt der Volksfestsaison macht das Gögginger Frühlingsfest. Im Oktober wird in Lechhausen gefeiert.

Termine 2025

  • Gögginger Frühlingsfest 2025: 28.März bis 06.April
  • Lechhauser Kirchweih 2025: 4.Oktober bis 12.Oktober

Lechhauser Kirchweih

Die Lechhauser Kirchweih beginnt jedes Jahr am Kirchweihsamstag. Kirchweihsonntag ist der dritte Sonntag im Monat Oktober. Der Umzug zum Start der Kirchweih wird von der ARGE Lechhausen organisiert und führt vom Marienplatz über die Stätzlinger-, Blücher- und Brunnenstraße zum neuen Festzelt an der Klausstraße.Der Vergnügungspark erstreckt sich von der Einmündung Brunnenstraße entlang der Klausstraße.

Lechhauser Kirchweih 2025: 4.Oktober bis 12.Oktober

Impressionen von der Jakober Kirchweih 2024

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Gögginger Frühlingsfest

Mit dem Fassanstich in Göggingen eröffnet traditionell die Augsburger Volksfestsaison. Neben dem Festzelt der Familien Binswanger & Kempter sind auf dem Gögginger Frühlingsfest einige Karussells und Buden zu finden. Das erste Mal wurde das Fest 1969 ausgerichtet – ursprünglich als Starkbierfest zur 1000-Jahr-Feier der damals noch eigenständigen Gemeinde Göggingen.

Gögginger Frühlingsfest 2025: 28.März bis 06.April

Impressionen vom Frühlingsfest 2024

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Informationen für Schausteller

Schausteller, die an den Stadtteilfesten teilnehmen möchten, senden ihre Bewerbung an das Marktamt. Bewerbungsschluss ist der der 5. Januar für das Gögginger Frühlingsfest und der 1. August für die Lechhauser Kirchweih.

Folgende Informationen werden benötigt:

  • persönliche Daten: Name, Vorname, Adresse, Telefonnummer/Handynummer, E-Mail
  • Konzept, Darstellung und Beschreibung der Waren oder Dienstleistungen
  • Erfahrungen aus der Tätigkeit im Reisegewerbe
  • Art, Größe, Tiefe und Höhe des Geschäfts
  • Größe der Verkaufsfläche
  • technische Daten
  • aktuelles Bildmaterial

Erfolgt eine Zulassung zur Lechhauser Kirchweih oder zum Gögginger Frühlingsfest entstehen zusätzlich zu den Platzgeldern Verwaltungskosten in Höhe von 30 Euro.

Rechtliche Voraussetzung für die Zulassung zu unseren Volksfesten ist eine gültige Reisegewerbekarte im Sinne des § 55 Gewerbeordnung. Diese legen Sie bitte als Kopie den Bewerbungsunterlagen bei. Ein Bescheid über die Zulassungsentscheidung erfolgt nach Abschluss des Vergabeverfahrens innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der Bewerbungsfrist. Die Entscheidungsfrist kann aus wichtigem Grund verlängert werden.