Amtliche Bekanntmachungen und Amtsblätter zum Download
Das städtische Amtsblatt enthält Beiträge, die aus rechtlichen Gründen veröffentlicht werden müssen; also alle amtlichen Bekanntmachungen und Ausschreibungen der Stadt Augsburg. Das Amtsblatt erscheint freitags – je nach Bedarf. Bürgerinnen und Bürger können die Ausgaben einzeln erwerben, abonnieren oder auf dieser Seite kostenlos als PDF herunterladen. Für Form und Inhalt der Bekanntmachungen sind die Dienststellen verantwortlich.
Allgemeinverfügungen und Bekanntmachungen
Allgemeinverfügung zum Freihalten von Flucht- und Rettungswegen der Veranstaltung „Augsburger Sommernächte“
- Anlage 1 - Abstellverbot Flucht- und Rettungswege (Pl. 1)
- Anlage 2 - Abstellverbot Flucht- und Rettungswege (Pl. 2)
- Anlage 3 - Abstellverbot Flucht- und Rettungswege (Pl. 3a)
- Anlage 4 - Abstellverbot Flucht- und Rettungswege (Pl. 3b)
- Anlage 5 - Abstellverbot Flucht- und Rettungswege (Pl. 3c)
- Anlage 6 - Abstellverbot Flucht- und Rettungswege (Pl. 3d)
19. Allgemeinverfügung zur Anordnung von versammlungsrechtlichen Beschränkungen anlässlich terroristischer Angriffe im Nahen Osten
18. Allgemeinverfügung zur Anordnung von versammlungsrechtlichen Beschränkungen anlässlich terroristischer Angriffe im Nahen Osten
17. Allgemeinverfügung zur Anordnung von versammlungsrechtlichen Beschränkungen anlässlich terroristischer Angriffe im Nahen Osten
16. Allgemeinverfügung zur Anordnung von versammlungsrechtlichen Beschränkungen anlässlich terroristischer Angriffe im Nahen Osten
15. Allgemeinverfügung zur Anordnung von versammlungsrechtlichen Beschränkungen anlässlich terroristischer Angriffe im Nahen Osten
Interessenbekundungsverfahren – Waldflächen für Windkraftanlagen
Die Stadt Augsburg ist Eigentümerin von insgesamt ca. 6.200 ha Wald in den Landkreisen Unterallgäu, Augsburg, Günzburg, Donau-Ries, Dillingen an der Donau, Aichach-Friedberg, Dachau, Tirschenreuth, Neustadt an der Waldnaab, Weißenburg-Gunzenhausen (einen Grobüberblick bietet unsere Forstbetriebskarte auf unserer Homepage: Stadtwald im Porträt (augsburg.de)). Die Stadt Augsburg ist grundsätzlich bereit, Waldgrundstücke an geeignete Investoren für den Bau und Betrieb von Windkraftanlagen zu marktüblichen Bedingungen zur Verfügung zu stellen. Mindestanforderungen an die Eignung sind, sofern es sich nicht um Bürgerenergiegenossenschaften, mindestens zwei vergleichbare Referenzprojekte über den Bau- und Betrieb von Windenergieanlagen. Eigene Erkenntnisse über die Geeignetheit der Wälder liegen der Stadt nicht vor.
Zielsetzung des Interessenbekundungsverfahrens:
- Die Waldflächen sollen im Rahmen von langjährigen Pachtverträgen an einen Investor vergeben werden. Die Stadt erwartet eine Mindestpacht je Windenergieanlage zuzüglich einer umsatzabhängigen variablen Vergütung. Weiterhin wird eine Rückbauverpflichtung einschließlich Wiederherstellung der Wege und Rekultivierung der Waldflächen zu regeln und mit einer Sicherheitsleistung abzusichern sein.
- Neben der Einnahmenerzielung wird sowohl ein möglichst hoher Energieertrag in einem sinnvollen Gesamtgebiet sowie die Beteiligung von Bürgerenergiegenossenschaften und den betroffenen Standortgemeinden angestrebt.
Interessensbekundungen können bis zum 19.01.2024 eingereicht werden, dabei ist die Eignung nachzuweisen. Der Investor wird in anschließenden Verhandlungen anhand der angebotenen Pachtkonditionen, der Wirtschaftlichkeit und des Gesamtkonzepts des projektierten Windparks (möglichst große Gesamtleistung im Verhältnis zu einer möglichst schlanken Infrastruktur und Waldeingriffen) ausgewählt.
Für Rückfragen wenden sie sich bitte telefonisch (0821 324-6114) oder per Mail (Eva.Ritter@augsburg.de) an Frau Eva Ritter.
Allgemeinverfügung Glasverbot im Umfeld Herkulesbrunnen
Allgemeinverfügungen Demonstrationszüge
Allgemeinverfügung Sperrzone Perlachturm
Allgemeinverfügung zum Vollzug des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG); Sicherheitsrechtliche Allgemeinverfügung
Allgemeinverfügung vom 08.12.2021 zur Einrichtung einer Sperrzone um den Perlachturm
Allgemeinverfügungen zum Schutz vor der Geflügelpest (HPAI)
Das bislang schwerste registrierte Geflügelpest-Geschehen in Europa hat auch in Deutschland ein bis dato nicht dagewesenes Ausmaß erreicht und breitet sich von Norddeutschland, aktuell insbesondere auch über den Handel mit Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln Richtung Süddeutschland aus. Zum Schutz der Geflügelhaltungen im Stadtgebiet von Augsburg werden daher im Wege einer Allgemeinverfügung. Anordnungen zur Beschränkung der Abgabe von Geflügel im Reisegewerbe getroffen.
Diese Allgemeinverfügung wurde von der Stadt Augsburg am 21.10.2022 erlassen, so dass sie ab 22.10.2022 als bekanntgegeben gilt.
Weitergehende Informationen zur Geflügelpest finden Sie auf den Seiten des bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegelpest/index.htm) sowie des Friedrich-Löffler-Instituts (https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/).
Allgemeinverfügung zum Impfverbot gegen BVD bei Rindern
Der Freistaat Bayern ist auf gutem Weg frei von der Rinderkrankheit Bovine Virus Diarrhoe (BVD) zu sein. Eine vorsorgliche Schutzimpfung gegen das BVD-Virus ist daher nicht mehr notwendig.
BVD ist eine gelistete Tierseuche bei Rindern, die in Deutschland seit 2011 bekämpft wird. Für die Erhaltung des Status „frei von BVD in Bezug auf Rinder“ ist ein Verbot der Impfung für Rinder vorgeschrieben. Der Freistaat Bayern kann den Status „frei von BVD“ daher nur erreichen, wenn in allen Betrieben innerhalb der BVD-freien Zone nur Rinder eingestellt werden, die nicht gegen BVD geimpft wurden. Die günstige epidemiologische Situation und die Tatsache, dass der überwiegende Teil der Betriebe in Bayern Impfungen gegen BVD nicht mehr durchführt, erlauben den Erlass eines Impfverbotes ab 15.05.2021.
Die Stadt Augsburg hat deshalb eine Allgemeinverfügung nach der Verordnung (EU) 2016/429 und der Delegierten Verordnung (EU) 2020/689 erlassen.
Allgemeinverfügung der Stadt Augsburg zur Anordnung eines Impfverbots gegen die Infektion mit Boviner Virus Diarrhoe (BVD) nach der Verordnung (EU) 2016/429 und der Delegierten Verordnung (EU) 2020/689Amtsblatt
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