Bayerische Ehrenamtskarte
Adresse & Kontakte
Ernst-Reuter-Platz 1 / 3. OG 86150 Augsburg | Lage im Stadtplan |
Ansprechpartnerin | Kristin Pongratz |
Telefon | 0821 324-3043 |
Fax | 0821 324-3045 |
Kontakt | buero.be@augsburg.de |
Öffnungszeiten
Wir sind für Sie da:
Montag – Freitag von 10 bis 12 Uhr oder nach Vereinbarung.
Beschreibung
Die Ehrenamtskarte ist ein Zeichen der Anerkennung und des Dankes der Stadt Augsburg an die zahlreichen Bürgerinnen und Bürger, die sich seit vielen Jahren überdurchschnittlich ehrenamtlich engagieren. Sie soll ein „Dankeschön“ sein und Vorteile für die vielen Menschen bieten, die sich in den verschiedensten Bereichen unserer Gesellschaft jeden Tag für Andere und für das Gemeinwohl einsetzen.
Mit der Ehrenamtskarte sind viele Preisnachlässe und Vergünstigungen unterschiedlichster Art verbunden. Die Karteninhaber erhalten Vergünstigungen bei Einrichtungen des Freistaates Bayern, seinen Schlössern, Museen und der Seenschifffahrt sowie bei teilnehmenden kommunalen Einrichtungen und Gewerbetreibenden aus der privaten Wirtschaft. Dabei gilt die Ehrenamtskarte nicht nur für die Stadt Augsburg, sondern auch bayernweit. So können Karteninhaber auch die Angebote und Vergünstigungen aus anderen teilnehmenden bayerischen Landkreisen und Kommunen nutzen. Daneben winken attraktive exklusive Gewinnspiele mit tollen Preisen oder Verlosungen.
Die Ehrenamtskarte können ehrenamtlich Tätige, Vereine, Organisationen und andere Initiativen beim Büro für Bürgerschaftliches Engagement der Stadt Augsburg beantragen.
Grundsätzlich sind die Einnahmen, die ehrenamtlich Engagierte durch ihre freiwilligen Tätigkeiten erzielen, steuerpflichtig. Gem. § 3 Nr. 26 a EStG gibt es einen Steuerfreibetrag von 840 € im Jahr, wenn es sich um Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit handelt, die im gemeinnützigen, kirchlichen oder mildtätigen Bereich liegt. Dieser Steuerfreibetrag von 840 € wird als Ehrenamtspauschale bezeichnet. Hierunter fallen auch die geldwerten Vorteile aus der Bayerischen Ehrenamtskarte. Werden darüber hinaus Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit erzielt, müssen die den Betrag von 840 € übersteigenden Einnahmen vom Inhaber der Bayerischen Ehrenamtskarte selbst versteuert werden.
Newsletter und Verlosungen
Im Newsletter für Ehrenamtskarteninhaber und -inhaberinnen warten tolle Verlosungsaktionen und exklusive Events sowie Informationen zur Bayerischen Ehrenamtskarte und zum Bürgerschaftlichen Engagement auf Sie. Er ist über www.augsburg.de/newsletter zu abonnieren.
Beantragung und Verlängerung Bayerische Ehrenamtskarte
Eine der folgenden persönlichen Voraussetzungen für den Erhalt einer Ehrenamtskarte muss erfüllt sein:
Blaue Ehrenamtskarte (3 Jahre gültig, bei Verlängerung weitere 4 Jahre gültig)
- Freiwilliges Engagement:
- Freiwilliges unentgeltliches Engagement von durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich. Ein angemessener Kostenersatz ist zulässig.
- Mindestens seit zwei Jahren gemeinwohlorientiert aktiv im Bürgerschaftlichen Engagement
- Mindestalter 16 Jahre
- InhaberInnen einer Jugendleiterkarte „Juleica“
- Aktiver Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr mit abgeschlossener Truppmannausbildung und aktive Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung für ihren jeweiligen Einsatzbereich
- ReservistInnen, die regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie entweder in den vergangenen zwei Kalenderjahren insgesamt mindestens 40 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in den vergangenen zwei Kalenderjahren ständige/r Angehörige/r eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren
- Aktive TeilnehmerInnen am Freiwilligen Sozialen Jahr, am Freiwilligen Ökologischen Jahr sowie am Bundesfreiwilligendienst
Goldene Ehrenamtskarte (unbegrenzt gültig)
- Ehrenamtliche, die nachweislich mindestens 25 Jahre mindesten 5 Stunden pro Woche oder 250 Stunden pro Jahr ehrenamtlich tätig waren
- InhaberInnen des Ehrenzeichens des Bayerischen Ministerpräsidenten für Verdienste von im Ehrenamt tätigen Frauen und Männern
- Aktive in der Freiwilligen Feuerwehr und Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst, die das Feuerwehr-Ehrenzeichen des Freistaates Bayern bzw. die Auszeichnung des Bayerischen Innenministeriums für 25- bzw. 40-jährige aktive Dienstzeit erhalten haben
- ReservistInnen, die seit mindestens 25 Jahren regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie in dieser Zeit entweder insgesamt mindestens 500 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in dieser Zeit ständige/r Angehörige/r eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren
Die ehrenamtlich Tätigen müssen ihren Wohnort in der Stadt Augsburg haben.
Die Ehrenamtskarte können ehrenamtlich Tätige, Vereine, Organisationen und andere Initiativen beim Büro für Bürgerschaftliches Engagement der Stadt Augsburg beantragen und verlängern.
Die Beantragung erfolgt ganz einfach über folgendes Formular:
Es ist nun auch möglich, sich über die Ehrenamtskarten-App des Freistaates Bayern neben der physischen Karte auch eine digitale Ehrenamtskarte ausstellen zu lassen. Das Formular zur Beantragung findet sich unter folgendem Link
Bei Fragen zur Beantragung stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung
Akzeptanzpartner
Die Stadt Augsburg sucht Akzeptanzpartner aus öffentlichen Einrichtungen, aus Wirtschaft und Geschäftswelt und ist für vielfältige Hilfen zur Unterstützung der Bayerischen Ehrenamtskarte dankbar. Diese können völlig frei gestaltet werden – zum Beispiel in Form von Vergünstigungen, besonderen Leistungen, reduzierten Preisen oder freiem Eintritt. Unsere Akzeptanzpartner leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Sichtbarkeit von Engagement und zur Ausweitung der städtischen Anerkennungskultur. Gleichzeitig profitieren sie von einer überregionalen Sichtbarkeit über die interaktive Karte oder die kostenlose App „Ehrenamtskarte Bayern".
Werden Sie Akzeptanzpartner, indem Sie die Partner-Akzeptanzvereinbarung unter Nennung der Vergünstigung bzw. Leistung absenden oder Kontakt mit dem Büro für Bürgerschaftliches Engagement aufnehmen.
Bisher konnten schon viele Akzeptanzpartner gewonnen werden, denen die Stadt für ihren wichtigen Beitrag zur Ausweitung der städtischen Anerkennungskultur herzlich dankt!
Bayernweite Akzeptanzpartner und Angebote
Es lohnt sich auch ein Blick auf die Internetseite des Staatsministerium für Arbeit, Familie und Soziales, wo Sie Akzeptanzpartner bayernweit einsehen können.
Newsletter und Verlosungen
Im Newsletter für Ehrenamtskarteninhaber und -inhaberinnen warten tolle Verlosungsaktionen und exklusive Events sowie Informationen zur Bayerischen Ehrenamtskarte und zum Bürgerschaftlichen Engagement auf Sie. Er ist über www.augsburg.de/newsletter zu abonnieren.
Weitere Infos/Links
Zuständige Dienststelle