Zustimmung zur Nutzung des Stadtrechts
Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,
das Augsburger Stadtrecht ist eine Sammlung der vom Stadtrat der Stadt Augsburg erlassenen Satzungen und Verordnungen.
Neben den allgemeinen Benutzerbedingungen für den Internetauftritt der Stadt Augsburg (Impressum) weisen wir noch auf folgendes hin:
- Die Sammlung beruht auf der Auswertung der städtischen Amtsblätter. Sie ist keine offizielle Veröffentlichung i. S. der Erlassvorschriften für Satzungen bzw. Verordnungen. Es gilt deshalb ausschließlich die amtliche Veröffentlichung im entsprechenden Amtsblatt; die Fundstelle ist in der Kopfzeile der jeweiligen Regelung angegeben.
- Bei Fragen zu den einzelnen Rechtsvorschriften stehen Ihnen die städtischen Fachdienststellen gerne zur Verfügung.
- In Einzelfällen wurde auf eine Übernahme in die Sammlung verzichtet, etwa bei Haushaltssatzungen, Bebauungsplänen, Veränderungssperren und Satzungen über die förmliche Festlegung von Sanierungsgebieten. Sie finden hierzu aber zumindest die Angabe einer Fundstelle bzw. eines Ansprechpartners.
- Die Nutzung der Sammlung ist für eigene Zwecke zugelassen. Eine weitergehende, gewerbliche Nutzung, ganz oder in Teilen, insbesondere zum Zwecke von Änderungen oder Verarbeitung bzw. Weitergaben in Datei- oder Druckform o. ä. ist nicht zulässig. Das Urheberrecht liegt bei der Stadt Augsburg.