Organisation der Stadt Augsburg
Im Augsburger Stadtrat sitzen 60 ehrenamtliche, von der Bürgerschaft gewählte und stimmberechtigte Stadträte. Die Stadtregierung stellt die direkt gewählte Oberbürgermeisterin (Vorsitzende des Stadtrats mit Beratungs- und Stimmrecht) und die berufsmäßigen Stadträte (Referenten) mit Beratungsrecht im Stadtrat. Aus seiner Mitte wählt der Stadtrat den/die 2. und 3. Bürgermeister/in als Stellvertreter der Oberbürgermeisterin. Die Stadträte verrichten ihre Arbeit in Fachausschüssen.
Jedem Referat sind nach vorliegendem Organisationsschema bestimmte Ämter, Dienststellen und Eigenbetriebe der Stadtverwaltung zugeordnet.