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Bebauungspläne, Schulansierungen oder soziale Projekte: Die Verwaltung setzt um, was der Stadtrat beschließt. Er ist die politische Vertretung für die Bürgerinnen und Bürger und das höchste Gremium der Stadt. Alle 6 Jahre entscheidet Augsburg, wer im Stadtrat sitzt und wer Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister (OB) wird. 


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FAQs – häufig gestellte Fragen rund um den Augsburger Stadtrat

Wer sitzt im Stadtrat?

Der Augsburger Stadtrat besteht aus der Oberbürgermeisterin und 60 ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern. Sie werden bei der Kommunalwahl von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Augsburg gewählt. Die Sitze werden nach dem Berechnungsverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers verteilt. Eine Prozent-Hürde gibt es bei dieser Wahl nicht. Auch parteilose Einzelpersonen können sich wählen lassen. Politisch gleichgesinnte Stadtratsmitglieder können sich für die jeweilige Wahlzeit grundsätzlich zu Fraktionen zusammenschließen.

Wahlberechtigte in Augsburg haben bei der Kommunalwahl 61 Stimmen (60 ehrenamtliche Stadtratsmitglieder und 1 OB).
> Die Mitglieder des Stadtrats

60 Stimmen für den Stadtrat

Bei der Stadtratswahl können auf dem Stimmzettel ganze Listen und/oder einzelne Kandidaten gewählt werden. Pro Kandidat und Kandidatin sind eine, zwei oder drei Stimmen möglich.

1 Stimme für die/den OB

Auf dem Stimmzettel für die Oberbürgermeisterinnen- oder bzw. Oberbürgermeister-Wahl macht jeder genau ein Kreuz – bei seinem Wunschkandidaten/seiner Wunschkandidatin.

Stadtverwaltung und Stadtrat

Die Verwaltung und der Stadtrat kümmern sich um die Stadt und ihre Bürgerinnen und Bürger.
Die Verwaltung ist unterteilt in Referate. Jedes Referat ist zuständig für einen bestimmten Bereich, z.B. Bildung, Soziales oder Umwelt. Berufsmäßige Stadtratsmitglieder leiten die Referate.

Der Stadtrat und die Oberbürgermeisterin sind die politische Vertretung der Bürgerinnen und Bürger. Hier wird über alle wichtigen Angelegenheiten in Augsburg entschieden, soweit diese nicht Ausschüssen übertragen sind oder die Oberbürgermeisterin zuständig ist. Die Größe des Stadtrats ist abhängig von der Einwohnerzahl der Gemeinde.

Der Stadtrat ist zusammengesetzt aus:

•    ehrenamtlichen Mitgliedern, die für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung erhalten
•    berufsmäßigen Mitgliedern (sogenannte Referenten, die den Referaten vorstehen), die Beamte auf Zeit sind.

Augsburg hat eine Oberbürgermeisterin

Die OB vertritt die Stadt nach außen, ist Gemeindeorgan, Chefin der Verwaltung und Vorsitzende des Stadtrats und seiner Ausschüsse. Im Stadtrat hat sie die 61. Stimme.
Sie wird von einer 2. Bürgermeisterin und einem 3. Bürgermeister sowie derzeit fünf weiteren vom Stadtrat bestimmten ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern vertreten.

Was sind die Ausschüsse?

Die Ausschüsse entlasten den Stadtrat und ermöglichen eine intensive (Vor-) Behandlung von Themen in einer kleinen Gruppe. Zusammengesetzt sind sie aus einzelnen Mitgliedern des Stadtrats.
In den Fachausschüssen werden die Themen für z.B. Kultur, Sport, Umwelt, etc. vorberaten oder können dort auch entschieden werden. Aber: Über große Projekte (ab 1 Million Euro) und Grundsatzangelegenheiten berät und beschließt der Stadtrat selbst.

Was ist eine Beschlussvorlage?

Beschlussvorlagen sind interne Ausarbeitungen der Verwaltung für den Stadtrat. Diese werden als Antrag der Stadtratsmitglieder zur vorläufigen Tagesordnung angemeldet. In der Sitzung beschließt der Stadtrat dann die endgültige Tagesordnung.

Was ist ein Beschluss?

Die Entscheidung des Ausschusses oder des Stadtrats über einen Antrag nennt man Beschluss. Mit Mehrheit der Stimmen ist ein Antrag angenommen, also beschlossen. Die Verwaltung vollzieht im Auftrag der Oberbürgermeisterin dann die Beschlüsse.

 

Wie kann ich mich über die Arbeit des Stadtrats informieren?

Alle öffentlichen Themen, die im Stadtrat bzw. den Ausschüssen diskutiert werden, werden im Vorfeld u.a. hier bekannt gemacht. Bürgerinnen und Bürger können am öffentlichen Teil teilnehmen bzw. die Sitzung über einen Livestream verfolgen.