
Augsburger Plärrer – Schwabens größtes Volksfest
Im Frühjahr und im Spätsommer ist Augsburg Schauplatz für das größte Volksfest in Bayerisch-Schwaben. Ein Fest, das Moderne und Tradition vereint – mit Hightech-Fahrgeschäften, nostalgischen Schaustellerbetrieben und bayerischer Gemütlichkeit in den Festzelten.
Frühjahrsplärrer 2025
Mit dem Fassanstich durch Oberbürgermeisterin Eva Weber am Ostersonntag, 20. April, nachmittags um 17:00 Uhr im Binswanger Zelt wird der Augsburger Frühjahrsplärrer traditionell eröffnet. Unter dem Motto „Feiern mit der Region“ erwartet die Stadt Augsburg wieder über eine halbe Million Besucherinnen und Besucher. Das familienfreundliche Volksfest dauert bis einschließlich Sonntag, 04. Mai.
Alle Informationen auf einen Blick:
Öffnungszeiten
Die Betriebszeiten der Festzelte werden über eine eigenständige gaststättenrechtliche Erlaubnis geregelt. Für den übrigen Festplatz gelten folgende Zeiten:
Ostersonntag: | 10:30 Uhr – 23:30 Uhr |
Montag bis Donnerstag: | 12:00 (spätestens 13:00 Uhr) – 23:00 Uhr |
Freitag: | 12:00 (spätestens 13:00 Uhr) – 23:30 Uhr |
Samstag: | 10:30 (spätestens 12:00 Uhr) – 23:30 Uhr |
Sonntag: | 10:30 Uhr (spätestens 12: Uhr) – 23:00 Uhr |
Programm
Sonntag | 20.04. | 17:00 Uhr: Traditioneller Fassanstich am Eröffnungstag durch Oberbürgermeisterin Eva Weber im Festzelt Binswanger |
Mittwoch | 23.04. | bis 20:00 Uhr: Kinder- und Familientag |
Freitag | 25.04. | 21:45 Uhr: Brillant-Hochfeuerwerk |
Sonntag | 27.04. | 09:30 Uhr: Katholischer Schaustellergottesdienst im Festzelt Binswanger mit Pfarrer Sascha Ellinghaus |
Dienstag | 29.04. | 14:00 Uhr: Nachmittag für Senioren, Rentner und Menschen mit Behinderung der Stadt Augsburg (Einlass ab 13:00 Uhr) |
Mittwoch | 30.04. | bis 20:00 Uhr: Kinder- und Familientag |
Freitag | 02.05. | 21:45 Uhr: Brillant-Hochfeuerwerk |
Straßenbahn, Fahrrad oder Auto: So geht's zum Plärrer
… mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Aufgrund der hohen Besucherzahlen und begrenzten Parkmöglichkeiten, empfiehlt das Marktamt den Besucherinnen und Besuchern die Anreise zum Frühjahrsplärrer mit den öffentlichen Verkehrsmitteln.
Die Haltestelle „Plärrer“ der Straßenbahnlinie 4 Augsburg-Nord / Hauptbahnhof über den Königsplatz befindet sich direkt am Haupteingang an der Langenmantelstraße. Auskünfte zum Linienfahrplan entnehmen Sie bitte den jeweils aktuellen und ausführlichen Fahrgastinformationen der Augsburger Verkehrsgesellschaft mbH.
Um als Familie kostengünstig zur Veranstaltung zu gelangen, kann wieder ein Familien-Tagesticket gekauft werden. Mit diesem Ticket kann 1 Erwachsene oder Erwachsener (ab 15 Jahre) Montag bis Freitag ab 9.00 Uhr und am Wochenende und an Feiertagen ganztags bis zu 4 Kinder kostenlos mitnehmen.
...mit dem Taxi
Für die Heimfahrt wird ein Taxistandplatz auf der Badstraße zwischen Holzbach und Schwimmschulstraße am Ausgang des Festplatzes eingerichtet.
...mit dem Fahrrad
Für die Radfahrerinnen und Radfahrer werden im Straßenbegleitgrün der Holzbachstraße in unmittelbarer Nähe zum Eingang an der Badstraße Fahrradständer aufgestellt. Zusätzliche Abstellmöglichkeiten für Fahrräder bestehen entlang des Zaunes an der Langenmantelstraße auf der linken Seite des Haupteinganges. Zudem können die zahlreichen Fahrradbügelparker entlang des städtischen Schwimmbades in der Grünanlage entlang der Schwimmschulstraße genutzt werden. Diese werden bereits vor der Badesaison durch das Sport- und Bäderamt für die Besucherinnen und Besucher des Plärrers zur Verfügung gestellt
...mit dem Auto
Verkehrsregelungen
- Sperrung des Kleinen Exerzierplatzes (Plärrergeländes) für den Park-and-RideVerkehr während der Zeit vom 07. April bis einschließlich 10. Mai 2025. Es wird empfohlen die P+R-Plätze an den Zufahrtsstraßen zu nutzen.
- Die Zufahrt in die Schwimmschulstraße aus Richtung Süden ist nur über die Holzbachstraße möglich. Individualverkehr ist in der Badstraße ab Holzbachstraße in westlicher Richtung und ab Schwimmschulstraße in östlicher Richtung wegen der Einrichtung eines Taxistandplatzes nicht möglich.
- Auf der Langenmantel-, Bad- und Holzbachstraße wird die Geschwindigkeit auf 30 km/h reduziert.
- Die Schwimmschulstraße wird freitags, samstags- und sonntags jeweils von 12:00 Uhr bis 24:00 Uhr für den Kfz-Verkehr gesperrt.
- Auf der Westseite der Schwimmschulstraße dürfen während der gesamten Veranstaltung keine Kraftfahrzeuge geparkt werden.
Parkmöglichkeiten
1. Kostenlose Parkplätze für Besucherinnen und Besucher auf dem städtischen Parkplatz hinter dem Arbeitsamt (Zufahrt über die Senkelbachstraße) zu folgenden Zeiten: Montag - Freitag: 18:00 Uhr - 1:00 Uhr Samstag und Sonntag: ganztägig
2. Gebührenpflichtige Parkplätze für Besucherinnen und Besucher - auf den Parkplätzen an der Holzbachstraße (Einfahrt über die Zufahrt zur Deutschen Post) - auf dem Grundstück zwischen Holzbach-, Bad- und Schwimmschulstraße
Mit diesem erweiterten Parkplatzangebot soll erreicht werden, dass die Anwohnerparkplätze im angrenzenden Wohngebiet für die Bewohnerinnen und Bewohner freigehalten werden. Um entsprechende Beachtung wird freundlich gebeten.
Kinder, Jugend und Familie
Familien mit Kindern sind ganz besonders auf dem Festplatz willkommen. Jeweils am Mittwoch findet der Kinder- und Familientag mit ermäßigten Fahr- und Eintrittspreisen sowie Sonderangeboten an allen Geschäften bis 20:00 Uhr statt. Aus organisatorischen Gründen gelten die Angebote in den Festzelten jeweils nur bis 18:00 Uhr.
Auch dieses Mal gibt es wieder zahlreiche Gewinnspiele und Verlosungen, bei denen die beliebten „Bummelpässe“ des Schwäbischen Schaustellerverbandes e.V. mit Freikarten und Vergünstigungen an allen Geschäften zu gewinnen sind.
Für die ganz kleinen Gäste stehen Wickelmöglichkeiten zur Verfügung, und zwar in den Sanitäranlagen beim Binswanger Zelt sowie im Held’s Schaller Zelt Stad‘l.
Im Kinderfahrgeschäft „Orient-Express“ ist eine Kindertoilette mit Wickelmöglichkeit integriert.
Die Streetworker des Stadtjungendring Augsburg kümmern sich um die Belange und Sorgen der jugendlichen Besucherinnen und Besucher.
Die Einhaltung des Jugendschutzes wird durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie überwacht.
Laut § 5 der Verordnung über den Plärrer dürfen sich Kinder bzw. Jugendliche unter 16 Jahren ab 20:00 Uhr nur in Begleitung einer personensorgeberechtigen oder erziehungsberechtigten Person (ab 18 Jahren) auf dem Festgelände aufhalten.
In der Praxis sieht das wie folgt aus:
- Beide Personen benötigen gültige Ausweisdokumente.
- Ein Elternteil muss die die personensorgeberechtigte Person für die Aufsichtspflicht bevollmächtigen.
- Der Ausweis des Vollmachtgebers wird in Kopie ebenfalls benötigt.
- Der Bevollmächtigte hat die Aufsicht und muss sich somit in direkter Nähe des Kindes / Jugendlichen befinden.
Seniorinnen, Senioren und Menschen mit Behinderung
Für Seniorinnen und Senioren, Rentnerinnen und Rentner sowie Menschen mit Behinderung veranstalten die Stadt Augsburg und der Seniorenbeirat am Dienstag, 29.04.2025, in Held‘s Schaller Zelt Stad‘l einen geselligen Nachmittag.
Beginn ist um 14 Uhr, Einlass um 13.00 Uhr. Gutscheine für eine Maß Bier, ein Radler oder ein alkoholfreies Getränk und ein Paar Bratwürstel mit Semmel können für 5 € am Dienstag, 22. April 2025, in der Zeit von 11:00 bis 13:00 Uhr im Festzelt Schaller erworben werden. Zudem können die Gutscheine vom 23. bis 28.04.2025 in der Zeit von 9:00 bis 12:00 Uhr in der Geschäftsstelle des Seniorenbeirates, Beim Rabenbad 5, 86150 Augsburg erworben werden. Bei der Abgabe des Gutscheins im Festzelt ist ein Bediengeld von 1 € zu entrichten.
Toiletten und Wickelräume
Für die ganz kleinen Gäste stehen Wickelmöglichkeiten zur Verfügung, und zwar in den Sanitäranlagen beim Binswanger Zelt sowie im Held’s Schaller Zelt Stad‘l.
Im Kinderfahrgeschäft „Orient-Express“ ist eine Kindertoilette mit Wickelmöglichkeit integriert.
Behindertengerechte Sanitäreinrichtungen sind zu finden beim Festzelt Binswanger und im Festzelt Schaller.
In der „Toilette für alle“ können Menschen mit komplexer Behinderung auch auf einer in der Höhe verstellbaren Liege versorgt werden . Diese Sanitäreinrichtung steht gegenüber vom Almdorf.
Sicherheit und Jugendschutz
Es werden Eingangskontrollen an den Zufahrtssperren bei den Eingängen in der Langenmantel-, Bad- und Schwimmschulstraße durchgeführt. Dabei werden hauptsächlich Rucksäcke und Taschen auf deren Inhalt kontrolliert. Um Unannehmlichkeiten zu vermeiden und den Zugang zur Veranstaltung zu beschleunigen, bitten wir alle Besucherinnen und Besucher, auf das Mitbringen größerer Behältnisse zu verzichten.
Auf dem Plärrergelände gilt ein absolutes Waffenverbot
Laut §3 Abs. 1 Nr. 12 der Verordnung für den Plärrer sind Glasflaschen verboten. Kuntststoffflaschen die keinen Alkohol enthalten, sind erlaubt.
Die Einsatzkräfte der Polizei, des Bayerischen Roten Kreuzes und der Berufsfeuerwehr sind während der Veranstaltung entsprechend der jeweils erstellten Einsatzpläne in der Plärrerwache, Schwimmschulstraße 30 zu erreichen.
Der städtische Ordnungsdienst läuft täglich im Umfeld des Festgeländes Streife und trägt damit dort zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bei.
Zudem wird aufgrund der großen Resonanz in der Schwimmschulstraße in der Nähe des Plärrereingangs zu publikumsintensiven Zeiten wieder eine Mobile Wache durch das Ordnungsamt betrieben. Sie soll wie bereits bei den vergangenen Plärrerveranstaltungen den Besuchern der Veranstaltung und auch den übrigen Passanten als zusätzliche Anlaufstelle dienen.
Die Stadt Augsburg bittet aus Sicherheitsgründen alle Besucherinnen und Besucher um Einhaltung der Ordnungsvorschriften der Plärrerverordnung, welche am Info-Point in der Platzmitte (bei der Trafostation) ausgehängt wird. Bei den Eingangskontrollen wird die Beachtung der Ordnungsvorschriften der Plärrerverordnung mit überwacht. Auf besonders wichtige Verhaltensregeln für die Besucherinnen und Besucher wird zusätzlich auf Tafeln an den Eingangsportalen hingewiesen.
Die erstmalige und regelmäßige sicherheitstechnische Überprüfung und Abnahme aller Geschäfte (Erteilung und Verlängerung der Ausfuhrgenehmigung) erfolgt durch den TÜV. Die eingehende Prüfung nach dem Aufbau der Geschäfte auf dem Festplatz (Gebrauchsabnahme) wird durch die LGA Bayern – Prüfamt für Standsicherheit durchgeführt.
Das Jugendschutzgesetz gilt auf dem gesamten Plärrergelände!
Verordnung über Frühjahrs- und Herbstplärrer
Barrierefreiheit
- Parkplätze für Menschen mit Behinderung werden zwischen Holzbach-, Bad- und Schwimmschulstraße „Parkplatzvermietung Salameh“ in der Nähe des Einganges zum Festplatz eingerichtet.
- Behindertengerechte Sanitäreinrichtungen sind zu finden beim Festzelt Binswanger, im Festzelt Schaller sowie die „Toilette für Alle“, in welcher Menschen mit komplexer Behinderung auch auf einer in der Höhe verstellbaren Liege versorgt werden können. Diese Sanitäreinrichtung steht gegenüber vom Almdorf.
- Bei der Auswahl der Geschäfte wurde darauf geachtet, dass die Belange von Menschen mit Behinderung berücksichtigt werden können.
Auch die Schaustellerinnen und Schausteller achten besonders darauf, dass Gäste mit Handicap soweit wie möglich an der Veranstaltung teilhaben können.
Mobile Trinkwasserstation und Trinkbrunnen
Für die Besucherinnen und Besucher des Augsburger Plärrers wird jederzeit frisches und kostenloses Trinkwasser bereit gestellt. Das Trinkwasser ist an einer mobilen Zapfstation erhältlich. Mit einem mitgebrachten Trinkgefäß kann Trinkwasser aus der Leitung entnommen und direkt getrunken werden. Die Station ist am Logo der swa erkennbar.
Der Trinkbrunnen befindet sich zwischen der Leoparden-Spur (Fahrgeschäft) und dem Knusperhaus (Süßwarenstand).
Als Serviceangebot der Schaustellerbetriebe bekommt man kostenloses Trinkwasser aber auch auf Nachfrage überall an den Essens- und Getränkeständen.
Aufstellplan zum Frühjahrsplärrer 2025
Informationen für Schaustellerbetriebe
Ausschreibung und Bewerbung
Auf dem Plärrer sind ausschließlich Schaustellergeschäfte zugelassen. Details zur Bewerbung sind in der Ausschreibung für Oster- und Herbstplärrer 2025 nachzulesen. Diese steht hier als Download bereit. Die Ausschreibung wird auch in der Fachzeitschrift „Der Komet“ sowie im Amtsblatt der Stadt Augsburg veröffentlicht.
Schausteller, die ihre Imbiss- Getränkestände und Fahrgeschäfte etc. auf dem Frühjahrs- und Herbstplärrer anbieten möchten, bewerben sich bitte entweder mit dem Online-Formular oder mit ihren persönlichen Bewerbungsunterlagen, die direkt an das Marktamt zu richten sind. Die Bewerbungsunterlagen und weiteren Angaben sollen sich inhaltlich an die genannten Ausschreibungshinweisen orientieren. Ein Bewerbungsformular ist hierzu nicht erhältlich.
Die Versendung der Online-Bewerbung erfolgt rein elektronisch an das Marktamt und muss jeweils für den Frühjahrsplärrer bis zum 15. Juli des Vorjahres und für den Herbstplärrer bis zum 15. Oktober des Vorjahres online eingereicht werden. Die erforderlichen Unterlagen (Prospekte, Fotos vom Stand, Reisegewerbekarte, …) sind in digitaler Form hochzuladen.
Die Stadt Augsburg veranschlagt einen Kostenvorschuss (Bearbeitungsgebühr) gemäß § 2 der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Augsburg i.V.m. Artikel 14 des Kostengesetzes für die Bearbeitung einer Bewerbung. Bei Online Bewerbung beträgt die Gebühr 30,00 Euro und wird im Anschluss an die Formulareingaben online bezahlt.
Bei den persönlichen Bewerbungen, die direkt an das Marktamt gerichtet sind, beträgt die Gebühr ebenfalls 30,00 Euro für jede eingegangene Bewerbung und ist sofort, jedoch spätestens zum Ende der Bewerbungsfrist (15. Juli des Vorjahres für den Frühjahrs- und für den Herbstplärrer 15. Oktober des Vorjahres auf das Konto der Stadt Augsburg, Marktamt bei der Stadtsparkasse Augsburg, IBAN: DE33 7205 0000 0001 0604 82 zu überweisen.
Der Verwendungszweck 4.76321.104811, Name, Geschäft und Frühjahrs- bzw. Herbstplärrer sind dabei zwingend anzugeben. Bei Auslandszahlungen bitte die SWIFT-BIC: AUGSDE77XXX angeben. Bewerbungen ohne Zahlung innerhalb der gesetzten Frist nehmen am Vergabeverfahren nicht teil.
Bewerber, die ihr Gesuch unvollständig einreichen, scheiden bei der Entscheidung über Zulassungen automatisch aus. Gleiches gilt für Bewerber, die Platzgelder, Gebühren oder Steuern irgendeiner Art schulden.
Nur bei Banküberweisung ist gewährleistet, dass der Kostenvorschuss (Bearbeitungsgebühr) bei der Stadt Augsburg eingeht. Schecks oder Bargeld können nicht angenommen werden.
Aus Gründen der Gleichbehandlung kann vom Marktamt keine Prüfung auf Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen erfolgen.
Fragebogen, Vergabeverfahren, Bewertungskriterien
Fragebogen
Ergänzend zu den gemäß der Ausschreibung geforderten Unterlagen und Angaben können Sie zusätzlich einen Fragebogen online ausfüllen. Die dort von Ihnen formulierten Angaben dienen, ergänzend zu Ihren Bewerbungsunterlagen, insbesondere zur Herausstellung der Besonderheiten Ihres Betriebes in den abgefragten Bewertungskriterien.
Der Fragebogen ist nicht zwingend erforderlich.
Ihr online ausgefüllter Fragebogen wird elektronisch beim Marktamt eingereicht.
Vergabeverfahren
Zur Gewährleistung einer möglichst objektiven Auswahl der Beschicker zu den Augsburger Plärrerveranstaltungen und zur transparenten Darstellung der Zulassungs- oder Absageentscheidungen durch die Verwaltung werden aufgrund der eingegangenen Unterlagen und Angaben, wie in der Ausschreibung gefordert, evtl. ergänzt um Angaben im Fragebogen, Bewertungen im Vergabeverfahren vorgenommen.
Bewertungskriterien
Die gemäß der Ausschreibung benötigten Unterlagen und Angaben, sowie die im Fragebogen formulierten Zusatzangaben stellen die Kriterien dar, die im Rahmen einer Bepunktung zum Zulassungsergebnis führen.
Im einzelnen handelt es sich um folgende Bewertungskriterien
Plärrer 2025
- Frühjahrsplärrer 20.04. – 04.05.2025
- Herbstplärrer 22.08. – 07.09.2025