Augsburger Bürgerversammlung
Alle Augsburgerinnen und Augsburger sind eingeladen, ihre Probleme, Fragen und Ideen mit der Oberbürgermeisterin sowie den Referentinnen und Referenten zu diskutieren.
Bis 2025 finden jedes Jahr zusätzlich zur gesamtstädtischen Bürgerversammlung drei stadtteilbezogene Bürgerversammlungen statt. Das hat der Stadtrat für Augsburg per Beschluss festgelegt. Bürgerinnen und Bürger haben somit die Möglichkeit, sich mit der Stadtspitze über wichtige Themen vor Ort auszutauschen. Sie können Ihre Anliegen direkt zur Abstimmung in den Stadtrat bringen: Wenn Ihr Antrag von der Versammlung vor Ort mehrheitlich angenommen wird, muss der Stadtrat das Thema innerhalb von drei Monaten behandeln.
Bei den Bürgerversammlungen sind Gebärdensprachdolmetschende vor Ort.
Übertragung im Live-Stream
Alternativ zur Teilnahme vor Ort kann die Diskussion auch online über den Live-Stream auf dieser Seite verfolgt werden. Diskussionsteilnahme, Antragstellung und Abstimmung sind allerdings nur vor Ort möglich.
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Bleiben Sie auf dem Laufenden: Nach den Bürgerversammlungen informiert Sie unser Newsletter, sobald die zusammengefassten Ergebnisse auf dieser Seite zu finden sind.
Anmeldung zum Newsletter „Augsburger Bürgerversammlung“Nächste Termine
2025 | ||
März | Hochzoll | |
März | Hochfeld/Univiertel | |
Oktober | Lechhausen | |
Oktober (Gesamtstadt) | Kriegshaber |
Anträge der Bürgerversammlungen vom 18.11.2024 (Innenstadt) und 20.11.2024 (Firnhaberau/Hammerschmiede und Gesamtstadt)
Anträge stadtteilbezogene Bürgerversammlungen vom 08.04.2024 (Pfersee/Antonsviertel) und 11.04.2024 (Oberhausen/Bärenkeller)
Anträge gesamtstadtbezogene Bürgerversammlung vom 16.10.2023 und stadtteilbezogene Bürgerversammlung vom 18.10.2023 (Haunstetten/Siebenbrunn)
Anträge Bürgerversammlung Göggingen (17.04.2023)
Anträge Bürgerversammlung Inningen/Bergheim (19.04.2023)
Das ist die Bürgerversammlung
Ihr Viertel braucht einen neuen Spielplatz, Ihre Straße eine Geschwindigkeitsbegrenzung? Das neue Format der Bürgerversammlung bietet die Möglichkeit, Vor-Ort-Themen zu behandeln und sich darüber mit der Stadtregierung sowie mit Expertinnen und Experten aus den Fachämtern auszutauschen, Fragen zu stellen und Bedenken zu äußern. Das gilt für die gesamtstadtbezogene Bürgerversammlung ebenso wie für alle stadtteilbezogenen Bürgerversammlungen. Spannend ist das Antragsrecht für Bürgerinnen und Bürger. Denn so bringen Sie die wichtigen Themen zur Abstimmung in den Stadtrat – und damit auch zur Umsetzung. Empfehlungen der Bürgerversammlungen müssen übrigens innerhalb von drei Monaten im Stadtrat behandelt werden. Wie über Ihr Thema im Stadtrat entschieden wurde, finden Sie hier in der Übersichtsliste und auf unserem Ratsinformationssystem Allris.
Drei für den Stadtteil, eine für die gesamte Stadt
Wünschenswert im Sinne von Art. 18 der Bayerischen Gemeindeordnung ist, dass sich Anträge auf die jeweilige Teilgemeinde beziehen, also den Stadtteil, in dem die Bürgerversammlung stattfindet – und nicht darüber hinaus. Dafür ist die gesamtstadtbezogene Bürgerversammlung gedacht. Künftig sind jedes Jahr drei Bürgerversammlungen stadtteilbezogen und eine gesamtstadtbezogen. Das Wort können grundsätzlich nur Gemeindeangehörige erhalten. Ausnahmen kann die Bürgerversammlung beschließen. Stimmberechtigt sind ausschließlich Gemeindebürgerinnen und -bürger. Wichtig: Um einen Antrag zu stellen, muss man persönlich zur Bürgerversammlung erscheinen. Eine Möglichkeit zur digitalen Antragsstellung ist bislang nicht vorgesehen.
Wer den städtischen Notify- oder Telegram-Service abonniert, bekommt die Termine direkt aufs Smartphone.
Wenn Sie vorab ein Gesprächsthema anmelden wollen, können Sie unser verschlüsseltes Kontaktformular nutzen.
Das ist der Ablauf der Bürgerversammlung
Tischgespräche: Zeit für Ihr Anliegen
Bei den Tisch-Gesprächen können Sie sich direkt mit der Oberbürgermeisterin und den Referenten besprechen. Wer der richtige Ansprechpartner bzw. die richtige Ansprechpartnerin für Ihr Thema ist, das erfahren Sie hier. (https://www.augsburg.de/buergerservice-rathaus/stadtrat-und-verwaltung/buergermeisterinnen-buergermeister-referenten).
Die Tischgespräche beginnen eine Stunde vor der eigentlichen Bürgerversammlung, meistens um 18 Uhr.
Plenum
Anschließend an die Tischgespräche wird im Plenum (meistens von 19 bis 20:30 Uhr) über die großen Themen in den Stadtvierteln gesprochen und über Ihre Anträge abgestimmt. Die Diskussion wird via Live-Stream auf dieser Seite übertragen.
Datenschutzinformationen Live-Stream Bürgerversammlungen
Verkehr, Klima, Bildung, Stadtteil-Gestaltung, Zusammenhalt, digitale Angebote, Kultur und Sport vor Ort – diskutieren Sie mit dem Regierungsteam über Hintergründe, Herausforderungen und Entwicklungen, die Ihren Stadtteil heute und morgen betreffen. Die Antragskarten können Sie vor Ort ausfüllen. Bitte vergessen Sie nicht Ihren Ausweis mitzubringen.
Was ist eigentlich ein Antrag?
Ein Antrag an den Stadtrat ist ein Vorschlag z.B. zum Bau einer Kita; er muss mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden können. Der Stadtrat stimmt über den Antrag ab. Bürgerinnen und Bürger können im Rahmen der Bürgerversammlung einen Antrag stellen, der nach mehrheitlicher Zustimmung der Bürgerversammlung als Empfehlung dergleichen an den Stadtrat gerichtet wird. Ansonsten können grundsätzlich nur die ehrenamtlichen und berufsmäßigen Stadtratsmitglieder sowie die Oberbürgermeisterin Anträge stellen. Die Entscheidung des Stadtrats über einen Antrag nennt man Beschluss. Mit Mehrheit der Stimmen ist ein Antrag angenommen, also beschlossen. Die Verwaltung vollzieht den Beschluss im Auftrag der Oberbürgermeisterin.
So stellen Sie auf der Bürgerversammlung einen Antrag
Voraussetzung: Gemeindeangehörige Person sein (d.h. in Augsburg wohnen, unabhängig von Alter, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltstitel, Wählbarkeit oder Stimmrecht) sowie Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses.
- Sie erhalten an der Ausgabestelle des Hauptamtes vor Ort eine Antragskarte. Einfach ausfüllen und wieder an der Ausgabestelle abgeben.
- Wichtig ist, dass Ihr Antrag so formuliert ist, dass er mit Ja oder Nein beantwortet werden kann.
- Ob Ihr Antrag als Empfehlung der Bürgerversammlung an den Stadtrat zugelassen wird, wird von allen stimmberechtigten Teilnehmenden während der Versammlung gemeinsam entschieden.
So erfahren Sie, was mit Ihrem Antrag im Stadtrat passiert
Hier finden Sie nach jeder Versammlung eine Liste zum Status Ihrer Anträge. Außerdem können Sie in unserem Ratsinformationssystem Allris den weiteren Weg Ihres Antrags bis zur Abstimmung im Stadtrat verfolgen. Allris (Kurzwort für „Allgemeines Rats-Informations-System“) ist die Plattform des Augsburger Stadtrats und seiner Ausschüsse. Hier sind alle Inhalte rund um die Sitzungen und Abstimmungen des Rates hinterlegt.
Und so finden Sie Ihr Thema in Allris:
- Textrecherche
Über diesen Menüpunkt können Sie Ihr Thema in die Freitext-Suche eingeben. Sie erhalten eine Trefferliste mit allen Dokumenten (z.B. Beschlussvorlagen) und Tagesordnungspunkten, die den gesuchten Begriff enthalten.
- Kalender
Hier finden Sie nach Monaten geordnet alle Sitzungen des Stadtrats und der Ausschüsse. Mit einem Klick auf den jeweiligen Termin öffnet sich die Tagesordnung (sofern diese bereits feststeht und hinterlegt ist). Hier können Sie auf die einzelnen Themen klicken und haben dann Zugriff auf die jeweiligen Unterlagen. In der Spalte „Vorlagen“ können Sie die jeweilige Beschlussvorlage mit allen Anlagen öffnen. Über den Wortlaut des Beschlussvorschlages dieser Vorlage stimmt der Stadtrat bzw. der jeweilige Ausschuss ab. Das Abstimmungsergebnis wird nach der Sitzung an gleicher Stelle veröffentlicht.