Heiraten in Augsburg – „Ja, ich will“ im Standesamt
Wer kann in Augsburg heiraten?
In Augsburg standesamtlich heiraten können alle Paare, bei denen ein Partner mit Wohnsitz in Augsburg gemeldet ist, oder Paare, die sich vorher bei den zuständigen Wohnsitzstandesamten angemeldet haben.
Welche Unterlagen benötigen wir zur Anmeldung?
Um sich seinen Wunschtermin zu sichern, ist es wichtig, sich rechtzeitig beim Standesamt zu melden. Termine für das folgende Jahr werden immer 50 Wochen im Voraus reserviert. Für die Anmeldung sind verschiedene Unterlagen nötig.
Sie können sich über die erforderlichen Unterlagen mit diesem Formular informieren: Eheschließung (Anmeldung); Anfrage
Wo können wir in Augsburg heiraten?
Verschiedene Räume stehen zur Auswahl: das Standesamt in der Maximilianstraße, der Seminarraum des Botanischen Gartens oder der alte Sitzungssaal des Haunstetter Rathauses.
Das Fürstenzimmer steht während der Rathaus-Sanierung bis 2026 leider nicht zur Verfügung.
Trausäle und Termine
Trausaal des Standesamtes (Maximilianstraße 69) | Montag bis Freitag vormittags sowie grundsätzlich erster Samstagvormittag im Monat. Samstagstermine im Jahr 2025: Samstagstermine im Jahr 2026 *) Feiertagsbedingt wird in diesen Monaten der Samstagstermin auf den zweiten Samstagvormittag verschoben. |
Fürstenzimmer des Augsburger Rathauses | Grundsätzlich dritter Freitagvormittag im Monat Hinweis: Die Termine für das Jahr 2026 werden bekanntgegeben, sobald der Termin für den Abschluss der Bauarbeiten feststeht. (Nutzungsentgelt 280 EUR, Änderung der Gebühren vorbehalten) |
Seminarraum im Botanischen Garten | Im Jahr 2025 an folgenden Tagen: Im Jahr 2026 an folgenden Tagen: (Nutzungsentgelt 230 Euro, Änderung der Gebührenhöhe vorbehalten) |
Sitzungssaal des ehemaligen Haunstetter Rathauses | Im Jahr 2025 an folgenden Tagen: Im Jahr 2026 an folgenden Tagen: (Nutzungsentgelt 150 Euro, Änderung der Gebührenhöhe vorbehalten) |
Ob an diesen Tagen noch Termine verfügbar sind, erfahren Sie im Standesamt in der Abteilung Anmeldung der Eheschließung.
Wie viele Gäste haben Platz?
Aus Brandschutzgründen sind in den Trausälen des Standesamtes maximal 25 Personen zugelassen. Im Fürstenzimmer finden 60 Personen Platz. In den Botanischen Garten und in das Haunstetter Rathaus können Sie etwa 40 Gäste einladen.
Wie lange dauert die Zeremonie?
Eine standesamtliche Trauung dauert zwischen 15 und 30 Minuten.
Und was kostet es?
Die Eheschließung an sich ist gebührenfrei, wenn Sie die Eheschließung beim Standesamt Augsburg angemeldet haben. Für die Anmeldung der Eheschließung und der damit verbundenen rechtlichen Prüfung sind Gebühren zu entrichten. Diese betragen in der Regel zwischen 55 und 115 Euro. Je nach Fall können weitere Kosten anfallen, zum Beispiel für Erklärungen oder Prüfungen von Auslandsscheidungen. Wer im Botanischen Garten, im Fürstenzimmer oder im Haunstetter Rathaus heiraten möchte, zahlt eine Zusatzgebühr (siehe Trausäle und Termine). Gebühren: Stand September 2019.
Brauchen wir Trauzeugen?
Trauzeugen sind rechtlich nicht mehr vorgeschrieben. Jedoch kann das Paar auf Wunsch insgesamt einen oder zwei Trauzeugen benennen, die dann mit am Trautisch sitzen. Trauzeugen sollten mindestens 18 Jahre alt sein und Deutsch sprechen können.
Wo können wir parken?
Paare, die sich für das Standesamt entschieden haben, erhalten bei der Anmeldung der Eheschließung eine Parkkarte, mit der sie in der Maximilianstraße für die Dauer der Zeremonie parken können. Die Parkplätze beim Botanischen Garten und beim Haunstetter Rathaus sind gebührenfrei.
Sind Autokorsos durch die Maxstraße erlaubt?
Im Augsburger Standesamt heiraten bis zu zehn Paare pro Tag. Jeder Autokorso bringt Lärm und unnötige Abgase für die Innenstadt und ihre Anwohner mit sich. Wir bitten Sie daher, Ihren Tag ohne Huperei und Autokorso durch die Innenstadt zu feiern.
Neuer Nachname, Nachname behalten oder Doppelname: Was muss ich wissen?
Bezüglich der Änderungen des Geburts- und Ehenamensrechts, die der Bundestag am 12.04.2024 beschlossen hat, können wir Sie informieren, sobald das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden ist. Es ist vorgesehen, dass die Änderungen zum 01.05.2025 in Kraft treten sollen. Bis dahin gelten die unten stehenden Vorschriften:
Nach deutschem Recht können beide Eheschließenden entweder den bisher geführten Namen beibehalten oder den Geburtsnamen oder den von einer der beiden Personen derzeit geführten Namen zum gemeinsamen Nachnamen bestimmen. Derjenige, der den Namen des anderen annimmt, kann seinen bisherigen Geburtsnamen oder seinen bisher geführten Namen dem neuen Nachnamen anhängen oder voranstellen. Die Bestimmung eines Ehenamens oder die Hinzufügung eines Begleitnamens ist auch nachträglich noch möglich, eine zeitliche Befristung besteht nicht. Der gewählte gemeinsame Nachname kann erst nach Auflösung der Ehe wieder abgelegt werden. (Rechtsgrundlage: § 1355 BGB)
Namen der Kinder, die aus der Ehe hervorgehen:
- Führen die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt einen Ehenamen, so erwirbt das Kind kraft Gesetzes diesen Ehenamen als Geburtsnamen. Rechtsgrundlage: § 1616 BGB
- Führen die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des ersten gemeinsamen Kindes keinen Ehenamen, so müssen sie gegenüber dem Standesbeamten erklären, ob das Kind den Namen des Vaters oder den Namen der Mutter als Geburtsnamen führt. Diese Namensbestimmung gilt auch für alle weiteren gemeinsamen Kinder. Die Bestimmung eines Doppelnamens für das Kind, der z. B. aus dem Namen des Vaters und der Mutter zusammengesetzt ist, ist nicht möglich. Rechtsgrundlage: § 1617 BGB
- Bestimmen die Eltern in diesem Fall nachträglich einen Ehenamen, so erstreckt sich dieser Ehename kraft Gesetzes auf das noch nicht fünf Jahre alte gemeinsame Kind. Ist das Kind fünf Jahre oder älter, so muss es sich der Ehenamensbestimmung durch öffentlich zu beglaubigende Erklärung gegenüber dem Standesbeamten anschließen. Diese Anschlusserklärung kann für das Kind zwischen 5 und 14 Jahren nur der/die gesetzliche(n) Vertreter des Kindes, für das Kind zwischen 14 und 18 Jahren nur das Kind selbst mit Zustimmung des/der gesetzlichen Vertreter(s) und für das volljährige Kind nur das Kind selbst abgeben. Rechtsgrundlage: § 1617c Abs. 1 BGB
Im Standesamt ist Parteiverkehr nach vorheriger Terminvereinbarung möglich
Für Sie bestehen folgende Kontaktmöglichkeiten:
Bitte geben Sie immer den Grund an (Geburt / Eheschließung / Sterbefall / Urkundenbestellung) und Tag und Ort der Geburt bzw. des Sterbefalles.
Postanschrift:
Standesamt Augsburg
Maximilianstr. 69
86150 Augsburg
Elektronisch:
Abt. Anmeldung der Eheschließung:
heiraten@augsburg.de
Abt. Geburten:
geburten@augsburg.de
Abt. Sterbefälle:
sterbefall@augsburg.de
Abt. Urkundenstelle:
urkundenstelle@augsburg.de
Abt. Kirchenaustritte:
urkundenstelle@augsburg.de
Besondere Beurkundungen:
besondere.beurkundungen@augsburg.de
Berichtigungen:
berichtigungen@augsburg.de
Amtsleitung:
standesamt@augsburg.de
Telefonisch
Abt. Anmeldung der Eheschließung:
0821/324-3854/ -3855/ -3856/ -3857
Abt. Geburten:
0821/324-3865
Abt. Sterbefälle:
0821/324-3848/ -3867
Abt. Urkundenstelle:
0821/324-3872
Besondere Beurkundungen:
0821/324-3858
Berichtigungen:
0821/324-3870
Amtsleitung:
0821/324-3851