Finanzen

Bestandteil des im Grundgesetz und in der Landesverfassung verankerten Selbstverwaltungsrechts ist die Finanzhoheit der Kommunen. Im Rahmen gesetzlicher Vorgaben darf und muss jede Kommune eine eigene Einnahmen- und Ausgabenwirtschaft führen. Der Stadtrat entscheidet über die Haushaltssatzung und die Finanzplanung. Die Satzung wird von der Regierung von Schwaben rechtsaufsichtlich genehmigt. Durch die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt erlangt die Haushaltssatzung Rechtskraft.