Grundsteuer

Ab 1. Januar 2025 gilt in Bayern ein wertunabhängiger, flächenbezogener Ansatz für die Bemessung der Grundsteuer.

FAQs

Was bedeutet das für Grundstückseigentümer?

Für Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer bedeutet die Gesetzesänderung, dass einige ab Januar 2025 mehr, andere weniger Grundsteuer zahlen müssen - abhängig von der Größe ihrer Grundstücke und Gebäudeflächen sowie deren Nutzung.

Nach aktuellem Stand verringert sich der Messbetrag bei der Grundsteuer B in 66,4 Prozent der Fälle. Bei zehn Prozent dieser Objekte liegt die Verringerung sogar über 50 Prozent.

Es wird aber systembeding auch zu Belastungsverschiebungen, d.h. Mehrausgaben für einzelne Immobilien kommen. Eine Erhöhung des Messbetrages erfolgt bei rund 33,6 Prozent der Objekte, wobei diese in rund 6,8 Prozent der Fälle sogar über 100 Prozent betragen kann.

Die Umlegung auf Mieten ist weiterhin zulässig.


So wird die Grundsteuer ab 01.01.2025 festgesetzt

Bei der neuen Grundsteuer-Festsetzung handelt es sich um ein zweistufiges Verfahren, an dem zunächst die staatlichen Finanzämter beteiligt sind: Sie ermitteln auf Basis der Grundsteuererklärungen von Eigentümerinnen und Eigentümern die neuen Berechnungsgrundlagen und stellen diesen sogenannten Grundsteuer-Messbetrag den Städten und Gemeinden zur Verfügung. Dort wird die Grundsteuer dann mit der Formel "Grundsteuer-Messbetrag x Hebesatz" berechnet.


Diese Hebesätze gelten künftig für Augsburg

Der Hebesatz für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen) bleibt unverändert bei 485 v.H. 

Für die Grundsteuer B (alle anderen Flächen) wurde ein Hebesatz von 670 v.H. (bisher 555 v.H.) beschlossen. Zum Vergleich: Die Stadt München hat bereits angekündigt, ihren Hebesatz von derzeit 535 v.H. auf 824 v.H. anzuheben, die Stadt Nürnberg von 555 v.H. auf 780 v.H.

Auf Basis der bereits vorliegenden Messbetragsdaten wäre zur Aufkommensneutralität für die Grundsteuer B ein Hebesatz von 685 v.H. notwendig. Durch die noch ausstehenden Daten wird sich die Berechnungsbasis aber noch erhöhen. Dadurch kann der Hebesatz entsprechend verringert werden. Darüber hinaus ist noch mit Korrekturen und Fehlerbereinigungen der staatlichen Bescheide zu rechnen. Daher bleiben Unsicherheiten noch bestehen. 


Warum muss der Hebesatz Grundsteuer B angehoben werden?

Die Stadt Augsburg geht im Sinne der Bürgerinnen und Bürger mit der Gesetzesänderung verantwortungsvoll um. Sie strebt insgesamt keine Mehreinnahmen aus der Steueränderung an. Angesichts der angespannten Haushaltslage ab 2025 muss aber mit der Festsetzung der neuen Hebesätze das bisherige Aufkommen der Grundsteuer gesichert werden.

In Augsburg lag die Einnahmeerwartung aus der Grundsteuer B im Jahr 2024 bei 57,8 Millionen Euro und bei der Grundsteuer A bei 178.000 Euro. Dabei bewegt sich die Belastung für den einzelnen Eigentümer und die einzelne Eigentümerin auf einem vertretbaren Niveau. Dieses liegt für übliche Eigentumswohnungen zwischen 100 Euro und 350 Euro pro Jahr, für übliche Einfamilienhäuser zwischen 300 Euro und 600 Euro pro Jahr.


Das sind die rechtlichen Hintergründe der Grundsteuerreform

Das Bundesverfassungsgerichts hat 2018 entschieden, dass die Grundsteuer wegen veralteter Einheitswerte nicht mehr verfassungsgemäß ist. Bundestag und Bundesrat haben daraufhin ein Bundesgesetz zur Reform der Grundsteuer beschlossen. Außerdem hat der Gesetzgeber eine Öffnungsklausel für die Bundesländer für eine eigene landesgesetzliche Grundsteuerregelung geschaffen. Von dieser Regelung hat der Freistaat Bayern Gebrauch gemacht und für Bayern einen flächenbezogenen Ansatz für die Bemessung der Grundsteuer gewählt. Damit muss jede bayerische Stadt und Gemeinde ihre Grundsteuerhebesätze ab dem Jahr 2025 neu festlegen.